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Wahnvorstellungen als Tatgrund?

Augsburg/Penzing (ddp-bay). Im Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Augsburg hat der Anwalt des Angeklagten am Donnerstag Wahnvorstellungen als Grund für die Tat genannt. Der 35-Jährige habe eine innere Stimme gehört, die ihm sagte, dass die beiden Opfer nicht seine Eltern seien und er sie töten müsse. Dagegen habe der Angeklagte angekämpft, schließlich habe er die Tat dann aber auf einem Bauernhof in Penzing bei Landsberg doch begangen. Diesen Artikel weiter lesen

Im Gericht wurde ein Film mit der Tat-Rekonstruktion gezeigt. Der 35-Jährige gestand darin, seine Eltern mit einer Axt niedergeschlagen und dann in die Güllegrube geworfen zu haben.

(ddp)

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