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«Da war eine innere Stimme»

Augsburg/Penzing (ddp-bay). Im Augsburger Doppelmord-Prozess hat der Anwalt des Angeklagten Wahnvorstellungen als Grund für die Tat genannt. Der 35-Jährige habe eine innere Stimme gehört, die ihm gesagt habe, dass die beiden Opfer nicht seine Eltern seien und er sie töten müsse. Dagegen habe der Mann zwar angekämpft, schließlich habe er Vater und Mutter dann aber im Januar auf einem Bauernhof in Penzing bei Landsberg doch umgebracht. Diesen Artikel weiter lesen

Im Landgericht wurde am Donnerstag zum Prozess-Auftakt ein Film mit der Tat-Rekonstruktion gezeigt. Der 35-Jährige gestand darin, seine Eltern mit einer Axt niedergeschlagen und dann in eine Güllegrube geworfen zu haben. Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bekräftigte, sein Mandant gebe die Tat zu und könne sich auch noch genau an die Vorgänge am 4. Januar 2009 erinnern.

In dem Film fragen Kriminalbeamte den Landwirt, wie genau er mit der Axt auf Mutter und Vater eingeschlagen habe. Dann schildert der Mann, wie er die Mutter schwer verletzt in die Güllegrube zerrte und später den Vater mit dem Vorwand, die Mutter sei gestürzt, aus dem Haus lockte. Anschließend schlug er auch ihn nieder. Mit einem Traktor mit Hebegabel transportierte der 35-Jährige den Vater zur Güllegrube und versenkte ihn dort. Nur noch kurze Zeit seien von dort unten Luftblasen aufgestiegen - bevor die Eltern erstickt seien, sagte der 35-Jährige.

Vorübergehend wurde die Öffentlichkeit am Donnerstag vom Prozess ausgeschlossen, und zwar während der «Einlassungen zur Person». Der Grund dafür: Es könnte sein, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht schuldfähig war oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vorlag. Genau darauf setzt auch sein Verteidiger.

Dem Anwalt zufolge war das Motiv nicht, wie bislang vielfach angenommen, der Streit um die Frage, ob der Bauernhof als Milchviehbetrieb weiter geführt werden sollte. Vielmehr sei der 35-Jährige von Wahnvorstellungen zu der Schreckenstat getrieben worden: «Am 23.12.2007 um 6.30 Uhr hat er diese Stimme das erste Mal gehört, die ihm gesagt hat, dass es nicht seine Eltern seien und dass er sie hätte umbringen müssen», sagte der Anwalt.

Der Mann habe keiner Sekte angehört und sei zuvor nie mit Wahnvorstellungen aufgefallen, habe aber schon lange daran gezweifelt, dass es sich wirklich um seine leiblichen Eltern handelte. Gesprochen worden sei darüber aber in der Familie nicht. Überhaupt habe man kaum miteinander geredet. Ein DNA-Abgleich habe jedoch zweifelsfrei ergeben, dass es sich bei den Getöteten um die leiblichen Eltern gehandelt habe. «Deshalb spreche ich von Wahn», sagte der Anwalt in einer Verhandlungspause.

Prozessbeobachter zweifelten allerdings an dieser Version. Etwa 40 Zuhörer, viele davon aus Penzing und Umgebung, waren zum Prozess-Auftakt gekommen. «Das ist doch für unsereinen, der normal denkt, nicht nachvollziehbar, das mit der inneren Stimme», sagte ein Nachbar der Familie. Schaurig sei es für ihn, wenn er an dem Hof vorbeifahre, an dem dieses Verbrechen verübt wurde.

Auch eine ältere Dame erzählte, dass sie die Familie gekannt habe. Für die Anerkennung einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters hätte sie kein Verständnis: «Nein, soweit hat´s bei dem nicht gefehlt.»

Der groß gewachsene Angeklagte verfolgte wortlos den öffentlichen Teil des Prozesses. Als der Staatsanwalt die Anklage mit dem schrecklichen Tatablauf verlas, kniff der 35-Jährige die Lippen zusammen. Wenn das Gericht die Version mit der «inneren Stimme» glaubt, könnte ihn die Psychiatrie erwarten.

(ddp)

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