Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof befasst sich in einer Woche erstmals mit der Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die in dem Verfahren gegen ein Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle klagt, erwartet vor allem die Beantwortung grundlegender ethischer Fragen. Man hoffe auf «ein Signal für eine starke ethische Grenze im Patentrecht», sagte der von Greenpeace beauftragte Experte, Christoph Then, am Donnerstag in Karlsruhe. Eine Niederlage von Greenpeace wäre ein «Signal für die Industrie», das einen «Boom» von Patentanmeldungen in diesem Forschungsbereich auslösen könnte. Diesen Artikel weiter lesen
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Das in erster Instanz zuständige Bundespatentgericht hatte der Klage von Greenpeace im Dezember 2006 überwiegend stattgegeben. Das Gericht erklärte das Patent Brüstles für nichtig, soweit es Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden. Der Gebrauch dieser Erfindung verstoße gegen die öffentliche Ordnung, hieß es zur Begründung. Die kommerzielle und industrielle Nutzung menschlicher Embryonen sei durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Brüstle hatte sich bereits 1999 eine Methode zur Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen patentieren lassen. Der Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie an der Universität Bonn arbeitet an einer Methode, mit der geschädigte Nervenzellen im Gehirn ersetzt werden können, um Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose zu behandeln. Am 12. November wird der BGH über die Berufung Brüstles verhandeln und möglicherweise auch entscheiden.
Das Europäische Patentamt hatte im November 2008 in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein europäisches Patent nicht erteilt werden darf, wenn das betreffende Verfahren «zwangsläufig mit der Zerstörung der menschlichen Embryonen einhergeht». Der BGH muss entscheiden, ob dies auch für die Erteilung deutscher Patente gilt.
(ddp)




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