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«Sauerland-Prozess»: Polizist sagt zu Schüssen bei Festnahme aus

Düsseldorf (ddp-nrw). Der Prozess gegen die terroristische «Sauerland-Gruppe» hat sich am Mittwoch wieder mit dem Tatvorwurf des versuchten Mordes befasst. Dabei widersprach der betroffene Polizist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf teilweise der Darstellung des Angeklagten Daniel S.. Der 28-jährige Polizist hatte S. im September 2007 bei dessen Flucht aus dem Ferienhaus im Sauerland überwältigt. Laut Anklage entriss der mutmaßliche Islamist ihm im darauffolgenden Handgemenge die Dienstwaffe und schoss zweimal. Diesen Artikel weiter lesen

Der Polizist bestätigte dies am Mittwoch vor Gericht. Er habe vor dem ersten Schuss den Lauf der Waffe von sich und Daniel S. wegdrücken können, sagte er. Der Schuss sei ins Leere gegangen. Daniel S. müsse mit großer Kraft den Abzug betätigt haben, sagte der BKA-Beamte aus. S. hatte hingegen vergangene Woche angegeben, der Schuss habe sich im Handgemenge zufällig gelöst.

Ein zweiter Schuss löste sich nach Angaben des Polizisten nicht mehr aus der Waffe, weil er die Pistole mit einem entsprechenden Handgriff blockiert habe. S. hingegen hatte in seiner Darstellung betont, er habe nach dem ersten Schuss den Finger vom Abzug gelöst und diesen kein zweites Mal betätigt.

Offen blieb bei der Vernehmung des BKA-Beamten, ob dieser der Ansicht ist, dass Daniel S. vorsätzlich auf ihn schießen wollte. Die Bundesanwaltschaft wirft Daniel S. wegen des Vorfalls am 4. September 2007 versuchten Mord vor. Der Polizeibeamte war bei dem Vorfall leicht an der Hand verletzt worden.

Die «Sauerland Gruppe» soll laut Anklage im Namen der Terrororganisation Islamische Dschihad-Union (IJU) Anschläge in Deutschland geplant haben. Drei der vier Männer sollen sich zwölf Fässer mit Chemikalien beschafft und in einer Ferienwohnung im Sauerland damit begonnen haben, daraus Sprengstoff herzustellen. Am 4. September 2007 wurden sie dort festgenommen, der vierte Angeklagte wurde später in der Türkei verhaftet. Seit April stehen die Männer vor Gericht.

(ddp)

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