Dresden (ddp-lsc). Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die Ägypterin Marwa El-Sherbini im Dresdner Landgericht hat das Verbrechen gestanden. Alex W. bestritt jedoch, dass die Tat geplant war. Die sechsseitige Erklärung des 28-jährigen Spätaussiedlers wurde von seinem Verteidiger verlesen. Bislang hatte W. im Prozess vor dem Landgericht geschwiegen. Selbst lesen wollte er am Mittwoch auch auf Bitten seiner beiden Verteidiger nicht. Lediglich zwei Fragen - ob die Erklärung mit ihm erstellt worden sei und sein Verteidiger sie verlesen werde - beantwortete er diesmal deutlich mit «Ja» und «Korrekt». Diesen Artikel weiter lesen
Ähnliche Fotos/Videos
Der Erklärung zufolge trug W. das Tatwerkzeug, ein nachgeschliffenes Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge, seit Wochen im Rucksack mit sich. An den Ablauf der Tat könne er sich nur noch teilweise erinnern. Da seien nur noch «Erinnerungsinseln». «Ich stand auf und gab mir selbst das Kommando», ließ W. erklären. Dann habe er nur noch Schatten und Gestalten ohne Gesicht wahrgenommen.
Dem Angeklagten wird Mord an der schwangeren Ägypterin und versuchter Mord an deren 32-jährigem Ehemann zur Last gelegt. W. soll am 1. Juli im Dresdner Landgericht während einer Berufungsverhandlung auf das Paar eingestochen haben. Die Frau starb noch im Gerichtssaal, ihr Mann wurde schwer verletzt. Der Ägypter wurde in dem Tumult zusätzlich von einem Bundespolizisten angeschossen, der Täter und Opfer nicht unterscheiden konnte. Das dreijährige Kind des Ehepaars war mit im Gerichtssaal und musste alles mit ansehen.
In der Berufungsverhandlung war es um eine gegen W. verhängte Geldstrafe wegen Beleidigung gegangen. Er hatte die Ägypterin und deren Kind auf einem Spielplatz unter anderem als Terroristen beschimpft. Der nun wegen Mordes angeklagte Mann soll die Frau im Gerichtsaal aus «Hass auf Nichteuropäer und Moslems» attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass W. aus Heimtücke und niederen Beweggründen den Mord begangen hat.
Ein Vertreter der Nebenklage sagte nach der Erklärung des Angeklagten, das Geständnis von W. habe offensichtlich zum Ziel, die Tat als Affekttat erscheinen zu lassen. Dies stehe jedoch im Widerspruch zur bisherigen Beweisaufnahme, die auch das Motiv Ausländerhass klar belegt habe.
Ein Bekannter des Angeklagten bestätigte am Mittwoch, dass W. Muslime und Türken gehasst habe, weil sie aus seiner Sicht Terroristen seien. Er soll auch gesagt haben, wenn er eine Schusswaffe hätte, würde er sie umbringen. Auch in Kursen für Spätaussiedler soll er durch ausländerfeindliche Äußerungen aufgefallen sein.
«Es stimmt, dass ich eine ausländerfeindliche Gesinnung habe, aber dies ist nicht das Motiv für die Tat», hieß es in der Erklärung des Angeklagten. Vielmehr habe er sich seit dem Strafbefehl wegen der Beleidigung der Ägypterin in einem «komischen Zustand» befunden. Er sei gestresst gewesen und habe Angst und Panik vor einer Gefängnisstrafe gehabt. Der Strafbefehl sei für ihn ein «totaler Schock» gewesen. Er habe sich machtlos und von der Bürokratie schikaniert gefühlt. Die Auslegung der Gesetze zu seinen Lasten erschien ihm nicht gerecht.
W. ließ weiter erklären, dass Deutschland sein Zuhause sei, weil er deutsche Wurzeln habe. Von der Ägypterin habe er wissen wollen, warum sie in ein «ungläubiges Land» gekommen sei. Sie gehörten einem anderen Kulturkreis an und seien lediglich Gäste dieses Landes.
Er könne nicht verstehen, warum er das Verbrechen begangen habe, ließ W. noch erklären. Unmittelbar nach der Tat habe er drei Gedanken gehabt: «Ich bedauerte es, dass die Tat geschehen ist, dass ich mein Leben versaut hatte und dass ich nicht erschossen wurde.» Nachfragen des Gerichts zu seiner Erklärung lehnte W. anschließend ab.
(ddp)




Flusspferde töten Krokodil