Karlsruhe/Leipzig (ddp-lsc). Anwohner des Flughafens Leipzig/Halle sind im Rechtsstreit um den Umfang des Nachtflugverbots endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden von drei Klägern. Sie hatten insbesondere die Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit gerügt, das durch den Fluglärm und die Gefahr terroristischer Anschläge beeinträchtigt sei. Diesen Artikel weiter lesen
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Die Anwohner hatten den «Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss» vom Juni 2007 angegriffen. Damit hatte der Freistaat Sachsen den Nachtflugverkehr zwar weiter eingeschränkt. Zugelassen blieben jedoch während der gesamten Nacht Frachtflüge und Flüge auf militärische Anforderung. Dazu gehören Militärtruppentransporte der USA durch private Fluggesellschaften sowie militärischer Sonderfrachtverkehr für die NATO und die EU. Die Kläger waren zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
(AZ: 1 BvR 3474/08 und 1 BvR 3522/08 - Beschlüsse vom 15. Oktober 2009)
(ddp)




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