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Flughafen-Anwohner müssen nachts Fracht- und Militärflüge dulden

Karlsruhe/Schkeuditz (ddp-lsc). Die Anwohner des Flughafens Leipzig/Halle müssen nachts endgültig Fracht- und Militärflüge dulden. Im Rechtsstreit um den Umfang des Nachtflugverbots scheiterten Airport-Anwohner jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden von drei Klägern. Diesen Artikel weiter lesen

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Sie hatten insbesondere die Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit gerügt, das durch Fluglärm und die Gefahr terroristischer Anschläge beeinträchtigt sei. Nun erwägen sie einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Konkret gehe es um das Grundrecht auf Leben und Gesundheit, sagte ihr Anwalt Wolfgang Baumann dem Sender MDR Info.

Die Karlsruher Richter sahen indes keinen Grundrechtsverstoß. Die Anwohner hatten den Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss vom Juni 2007 angegriffen. Damit hatte der Freistaat Sachsen den Nachtflugverkehr zwar weiter eingeschränkt. Zugelassen blieben jedoch während der gesamten Nacht auch nicht eilbedürftige Frachtflüge und Flüge auf militärische Anforderung. Dazu gehören Militärtruppentransporte der USA durch private Fluggesellschaften sowie militärischer Sonderfrachtverkehr für die NATO und die EU. Die US-Armee nutzt den Flughafen Leipzig/Halle seit Jahren als Zwischenstopp für Truppentransporte in den Irak und nach Afghanistan.

Die Beschwerdeführer waren im Juli 2008 bereits mit ihren Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nannte nun die vorherige Beurteilung «vertretbar», dass die Gefahr von Terroranschlägen wegen der Flüge auf militärische Anforderung nur gering und daher «nicht abwägungserheblich» sei. Die Kläger hätten lediglich pauschal bestritten, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden seien.

Darüber hinaus hätten die Beschwerdeführer auch kein Bedrohungsszenario aufgezeigt, das konkret sie betreffe. «Völlig aus der Luft gegriffen» erscheine ihre Behauptung, aufgrund der militärischen Nutzung bestehe die Gefahr, dass der Flughafen Leipzig/Halle Gegenstand eines kriegerischen Angriffs werden könne, woraus sich die Gefahr ziviler «Kollateralschäden» ergebe.

Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) äußerte sich erleichtert über die Gerichtsentscheidung. Sie «stärkt den Logistikstandort Leipzig und sichert im Freistaat und in Mitteldeutschland viele Arbeitsplätze». Eine Verschärfung des Nachtflugverbots wäre «für den Flughafen nur schwer zu verkraften gewesen».

Der Leipziger Linke-Chef Volker Külow sprach hingegen von einem «endgültigen Blankoscheck für den militärischen Missbrauch» des Flughafens. «Fast jeder vierte Passagier am Flughafen Leipzig/Halle ist inzwischen ein US-GI», fügte er hinzu.

Der Flughafen-Ausbau zu einem Drehkreuz für den Luftfrachtverkehr war per Planfeststellungsbeschluss vom 4. November 2004 genehmigt worden. Dieser beinhaltete nur geringe Einschränkungen für den Nachtflugverkehr. Auf Klagen lärmbetroffener Anwohner verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 den Freistaat, erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt werden muss.

Daraufhin erließ Sachsen den Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss. Diesen bezeichnete Flughafen-Geschäftsführer Dierk Näther als ausgewogenen Kompromiss zwischen Flughafen-Interessen und Anwohner-Schutz. Der Flughafen werde weiterhin mit Hochdruck an der zügigen Umsetzung des Schallschutzprogramms arbeiten.

(ddp)

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