Dresden (ddp-lsc). Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die Ägypterin Marwa El-Sherbini im Dresdner Landgericht sind am Dienstag zwei Bundespolizisten gehört worden. Einer von mehreren Beamten, die zum Zeitpunkt der Tat im Gericht als Zeugen geladen waren, hatte eine Dienstwaffe dabei gehabt und geschossen. Er traf jedoch den Mann der Ägypterin und nicht den mutmaßlichen Täter, den nun wegen Mordes angeklagten Spätaussiedler Alex W. Ein 33-jähriger Polizist sagte, es sei nicht erkennbar gewesen, wer Täter und wer Opfer gewesen sei, da beide Männer sich bewegt und um das Messer gekämpft hätten. Diesen Artikel weiter lesen
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Erst nach dem Schuss konnte Alex W., der sich wegen Mordes an der schwangeren Ägypterin und versuchten Mordes an ihrem Ehemann verantworten muss, überwältigt werden. Der 28-Jährige soll aus Fremdenhass am 1. Juli während einer Verhandlung im Landgericht Dresden auf das ägyptische Paar mit einem Küchenmesser eingestochen haben. Deren dreijähriges Kind musste die Tat mit ansehen. Die Frau starb noch im Gericht, ihr Mann, der seiner Frau zu Hilfe geeilt war, wurde durch die Messerstiche und den Schuss schwer verletzt.
Gegen den Polizisten, der geschossen hatte, läuft noch ein Ermittlungsverfahren. Er wird nicht vor Gericht als Zeuge aussagen. Einem 54-jährigen Kriminalbeamten soll der Beamte in ersten Äußerungen gesagt haben, er habe gesehen, wie zwei Männer mit einem Messer gerungen hätten und beide aufgefordert, dieses fallenzulassen, da er sonst schießen werde. Dann habe er dem «ihm am nächsten stehenden Mann» ins Bein geschossen. Er habe nicht unterscheiden können, wer das Messer in der Hand gehabt habe.
Ein Polizist beschrieb, dass während der Tat eine Frau gerufen habe: «Da dreht einer durch. Messerstecherei.» Daraufhin habe er den Polizisten geholt, der seine Dienstwaffe bei sich hatte, und sei dann selbst über einen Beratungsraum in den Saal gelaufen. Nach dem Schuss habe er eine der beiden Personen, die um das Messer gekämpft hatten, zu Boden gerissen, sagte ein weiterer, 28-jähriger Polizist aus. Jemand habe daraufhin gerufen, dies sei das Opfer, nicht der Täter.
Dann sei der mutmaßliche Täter überwältigt und aus dem Saal getragen worden. Er habe sich zunächst dagegen gesperrt und mit Zwang in den Gewahrsam gebracht werden müssen. Als er noch am Boden lag, soll er den Polizisten gebeten haben, ihn zu erschießen, damit er nicht ins Gefängnis komme.
Die Mutter und die Schwester des Angeklagten wollen weiter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und auf keinen Fall vor Gericht aussagen. Die Mutter hatte einer Zeitung zuvor ein Interview gegeben und war daraufhin vom Gericht angeschrieben worden.
Die Nebenkläger stellten am Dienstag einen Antrag auf Feststellung, dass der Angeklagte im Fall einer Verurteilung alle Schäden, die aus der Straftat erwachsen, zu bezahlen hat. Dabei geht es zunächst um den grundsätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld für den Witwer und das Kind. Über die genaue Höhe müsste dann ein Zivilgericht entscheiden.
(ddp)




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