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Kruzifix in Klassenzimmer verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Straßburg (ddp). Das obligatorische Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstößt gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kinder eine staatliche Schule besuchten, in der alle Klassenzimmer ein Kreuz an der Wand hatten. Diesen Artikel weiter lesen

Der Gerichtshof stellte in dem Verfahren gegen Italien nun eine Verletzung des Rechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Kinder fest. Das obligatorische Anbringen des Symbols einer bestimmten Glaubensüberzeugung in Klassenzimmern beschränke unzulässig das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie «das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben».

Damit urteilten die Straßburger Richter auf der Linie, die 1995 das Bundesverfassungsgericht in seinem umstrittenen Kruzifix-Urteil vorgezeichnet hatte. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Mit diesem Urteil wurde das bayerische Gesetz für nichtig erklärt, nach dem in bayerischen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht werden mussten. Der bayerische Landtag hatte daraufhin ein neues Gesetz verabschiedet, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung widerspricht.

Der Menschenrechtsgerichtshof betonte nun, durch die Anwesenheit des Kruzifixes könnten Schüler aller Altersgruppen meinen, dass sie in einem schulischen Umfeld ausgebildet werden, das den Stempel einer bestimmten Religion trägt. Dies könne religiöse Schüler ermutigen, aber beunruhigend für Schüler sein, die eine andere Religion praktizieren oder Atheisten sind. Das Gericht könne nicht nachvollziehen, wie das Anbringen eines mit dem Katholizismus verbundenen Symbols in den Klassenzimmern dem Bildungs-Pluralismus dienen könne, der für die Erhaltung einer «demokratischen Gesellschaft» notwendig sei.

Der Gerichtshof sprach der Klägerin eine Entschädigung von 5000 Euro zu. Sie war zuvor vor dem obersten Gericht Italiens gescheitert. Der Staatsrat («Consiglio di Stato») hatte mit Urteil vom Februar 2006 die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen. Die italienischen Gerichte waren der Argumentation der italienischen Regierung gefolgt, wonach das Kruzifix nicht nur ein religiöses Zeichen sei, sondern ein «Symbol des italienischen Staates». Denn das Kreuz sei die «Flagge» der einzigen in der italienischen Verfassung genannten Kirche - der katholischen Kirche.

EGMR-Sprecherin Nina Salomon sagte, dies sei das erste Mal, dass der Menschenrechtsgerichtshof in dieser Frage entschieden habe. Konkret sei nun zunächst Italien aufgefordert, dass Urteil umzusetzen. Inwieweit es in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats Konsequenzen habe, sei schwer einzuschätzen. Das Urteil wurde von einer Kammer aus sieben Richtern gefällt, die aus Belgien, Portugal, Italien, Litauen, Serbien, Ungarn und der Türkei stammen. (Beschwerde-Nr. 30814/06)

(ddp)

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