München (ddp-bay). Wegen versuchter Erpressung der Milliardärin Susanne Klatten hat das Amtsgericht München den Haupttäter am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die übrigen zwei jeweils ein Jahr. Mit Ausnahme der Strafe des Haupttäters wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Diesen Artikel weiter lesen
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Das Gericht befand die Männer im Alter zwischen 33 und 46 Jahren für schuldig, im Juli dieses Jahres 800 000 Euro sowie einen neuen BMW von der Quandt-Erbin gefordert zu haben. Im Gegenzug sollte sie kompromittierende Aufnahmen erhalten, die angeblich die 47-Jährige mit dem Schweizer Helg Sgarbi zeigten.
Sgarbi war im März vom Münchner Landgericht zu sechs Jahren Haft wegen Betrugs und versuchter Erpressung verurteilt worden. Neben Klatten betrog er drei weitere Frauen um insgesamt 9,4 Millionen Euro. Klatten drohte er mit der Weitergabe von Videos, die intime Kontakte zwischen Sgarbi und der Erpressten zeigten, an ihren Ehemann sowie Vorstände ihrer Firmen. Die Angeklagten aus Duisburg galten als «Trittbrettfahrer» der Sgarbi-Erpressung.
Die Vorsitzende Richterin Karin Jung wertete die Tat als «besonders schweren» Versuch der Erpressung. Der Inhalt der vom Haupttäter verfassten Erpresserbriefe sei «im besten Fall als zynisch zu sehen». Strafverschärfend wertete sie neben seinem scheibchenweisen Geständnis, dass er in eine «seelische Kerbe» Klattens «reingehauen» habe, die «vielleicht gerade dabei gewesen war, zu heilen».
An das kompromittierende Material will der Verfasser des Erpresserbriefs per Zufall gelangt sein. So habe ein Gast in seinem Bistro eine Rechnung nicht begleichen können. Um seine Zechschuld doch noch zu bezahlen, habe ihm dieser eine CD, einen Umschlag mit 25 Bildern und einen Camcorder angeboten. Nach dem siebten oder achten Bild sei ihm klargeworden, was er da in Händen hielt, schrieb der Erpresser in dem im Lauf des eintägigen Verfahrens vor Gericht verlesenen Brief weiter. «Ich habe aus Scham nicht alle Bilder angesehen.»
Sein «Gewissen» habe ihm gesagt, er solle die Bilder Klatten anbieten, schrieb er ihr weiter. Diese sei im Zuge der Erpressung durch Sgarbi «durch die Hölle gegangen». Sein Verhalten sei dagegen «keine Erpressung». Er biete ihr die Bilder für 800 000 Euro «zum Kauf an». Sogar Artikel 1 des Grundgesetzes zitierte der Erpresser: «Die Würde des Menschen ist unantastbar.» Gleichzeitig drohten die Erpresser aber wiederholt, sollte Klatten nicht auf das «Geschäft» eingehen, das Material an die italienische Presse zu geben. Angeblich bot diese 600 000 Euro, die deutsche Presse «etwas weniger».
Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bezweifelte diese Darstellung: «Für 600 000 Euro muss ich aber ganz schön zechen», wandte er ein. «Wer sollte so ein wertvolles Material aus den Händen geben, nur um eine Trinkschuld zu begleichen?» Selbst der Verteidiger des Haupttäters nannte das Verhalten seines Mandanten «dilettantisch». Der Anwalt fügte mit Blick auf den geforderten BMW hinzu: «So dämlich kann man gar nicht sein, zu glauben, dass einem den einfach wer hinstellt.»
Die Verteidigerin eines der Helfer des Rädelsführers sprach von einer «Schmierenkomödie». Sie unterstrich: «Wäre das Ganze nicht so traurig, hätte die Geschichte gute Chancen, ein Erfolg in einem Schauspielhaus zu werden.» Doch selbst dazu wäre die versuchte Erpressung zu schlecht, wie der Verteidiger des dritten Helfers betonte: «Das war so dilettantisch, das lässt sich gar nicht in einen literarischen Stoff packen.»
Während die Urteile für die drei Helfer des Haupttäters bereits rechtskräftig sind, will der Verteidiger des Rädelsführers Rechtsmittel einlegen, wie er der Nachrichtenagentur ddp sagte. Er wollte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung erwirken.
(ddp)




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