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Geld «trotz Bedenken» genommen

Darmstadt (ddp-hes). Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagte Neu-Isenburger Rechtsanwalt Michael W. hat am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Er habe nie den Fiskus schädigen wollen, sagte der 61-Jährige in einer 20-minütigen Erklärung. Die Staatsanwaltschaft wirft W. vor, von 1999 bis 2003 dem Staat insgesamt rund 2,6 Millionen Euro Einkommens- und Schenkungssteuer vorenthalten zu haben. W.s Einlassungen seien «nicht plausibel», sagte der Vorsitzende Richter Rainer Buss. Diesen Artikel weiter lesen

W. betonte, er habe alle Säumniszuschläge wegen verspätet abgegebener Steuererklärungen beglichen und schulde dem Fiskus nichts. Die von der Anklage für den fraglichen Zeitraum ins Feld geführten Zahlungen des Frankfurter Unternehmerehepaars Ignaz und Margit C. an ihn seien Privatdarlehen gewesen. Er habe das Ehepaar vor 20 Jahren kennengelernt, dann anwaltlich beraten und später auch unternehmerisch mit den beiden zusammengearbeitet. Mehrfach habe er die Immobilienfirma der Eheleute - Ignaz C. starb 2006 - vor Insolvenzen bewahrt.

Der Angeklagte ist mit Karin W. verheiratet, die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof ist. Wie schon bei der Prozesseröffnung am vergangenen Mittwoch erklärte Richter Buss am Dienstag, dass prozessrelevante Gelder auch an Karin W. geflossen seien. Gegen sie war 2009 kurze Zeit ermittelt worden. Wegen seines Engagements für das Unternehmen der C.s habe er sich «aus privaten Gründen» verpflichtet gefühlt, als Gesellschafter in die Firma einzusteigen, sagte W. in seiner Erklärung. Die als Darlehen ausgekleideten Schenkungen der C.s in Millionenhöhe seien aus tiefer Dankbarkeit ihm gegenüber erfolgt. Er habe sie «trotz Bedenken» entgegengenommen, sagte der Angeklagte.

Die als Beweismittel vor Gericht präsentierten Darlehensverträge bezeichnete ein Steuerfahnder, der am Dienstag als Zeuge aussagte, als «fingiert», da sie erst nach Beginn der Ermittlungen ausgefertigt worden seien. Die im Landgericht an die Wand projizierten Vertragsdokumente befreien W. von jeder Rückzahlung, wenn er weiter für die C.s arbeitet.

Hintergrund des jetzigen Verfahrens gegen W., die Ermittlungen begannen 2005, ist der Verdacht auf «Untreue», dem eine Frankfurter Staatsanwaltschaft seit 2003 nachgeht. Die Kinder der C.s aus verschiedenen Ehen und ein Schwiegersohn beschuldigen die heute über 80 Jahre alte Margit C., Gelder aus dem Vermögen ihres Gatten Ignaz an W. geleitet zu haben. Zuvor habe sie mit Hilfe von W. ihren Ehemann veranlasst, ihr sein Vermögen zu vermachen und die Kinder, so weit möglich, zu enterben.

Am Ende seiner Einlassungen entschuldigte sich W. bei seiner Frau. Wegen seines «nicht stabilen» Erinnerungsvermögens bat der Angeklagte das Gericht, von direkten Fragen an ihn abzusehen und sie stattdessen schriftlich bei seiner Verteidigung einzureichen. Der Vorsitzende Richter Buss zeigte sich über das Ansinnen verwundert, da «Erklärungsbedarf» bestehe. Buss sagte, das Gericht sei angesichts der Aktenlage «fassungslos», dass gegen W. trotz über Jahre hinweg nicht abgegebener Steuererklärungen nie Zwangsgelder erhoben wurden.

Staatsanwalt Gerhard Pfeil sagte zu ddp, er werde auf bestimmte Beweismittel, «die unter gröbster Verletzung der Intimsphäre von W. und Margit C. entstanden», verzichten. Ein Frankfurter Staatsanwalt hatte ursprünglich ein der Anklagebehörde zugeleitetes Video, das W. und C. in verfänglicher Situation zeigen soll, als gerichtlich verwertbar eingestuft. Der Angeklagte sehe sich auch ohne das Video «hoher Beweislast» gegenüber, sagte Pfeil. Der Prozess wird am Freitag (6. November, 9.00 Uhr) fortgesetzt.

(ddp)

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