Bedburg-Hau (ddp-nrw). Die Stiftung Museum Schloss Moyland in Bedburg-Hau (Kreis Kleve) hat im Rechtsstreit um eine Joseph-Beuys-Ausstellung einen ersten juristischen Sieg errungen. Wie die Anwälte der Stiftung mitteilten, gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag einer Berufung der Stiftung gegen eine einstweilige Verfügung Recht, die durch die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst am Landgericht Düsseldorf erwirkt worden war. Dadurch war dem Museum untersagt worden, sieben Fotografien zu einer Beuys-Perfomance zu zeigen. Diesen Artikel weiter lesen
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Das OLG erklärte in seinem Urteil, dass es die VG Bild-Kunst versäumt habe, die einstweilige Verfügung rechtzeitig der Stiftung zukommen zu lassen. Deshalb sei die Verfügung nicht ordnungsgemäß vollzogen worden. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig, eine Revision nicht möglich.
Die umstrittene Ausstellung hatte Bilder gezeigt, die der Fotograf Manfred Tischer 1964 während einer Live-Sendung im ZDF von der Beuys-Performance «Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet» gemacht hatte. Die Witwe von Joseph Beuys (1921-1986) wehrte sich zusammen mit VG Bild-Kunst gegen die Ausstellung der Fotodokumentation und hatte die einstweilige Verfügung erwirkt.
Nach Überzeugung der Richter des Landgerichts hätte das Museum die Nutzungsrechte der Fotografien bei der Witwe von Joseph Beuys einholen müssen. Da dies unterlassen wurde, sah die Kammer in der Ausstellung eine urheberrechtswidrige Umgestaltung des Werkes des Künstlers.
Nach dem Ende des Verfügungsverfahrens läuft aber zugleich noch das durch die VG Bild-Kunst eingeleitete Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf. Dort wird es den Angaben zufolge insbesondere um die Frage gehen, ob die im Streit stehenden Fotos von Manfred Tischer eine unzulässige Bearbeitung der Aktionskunst von Beuys sind.
(ddp)




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