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Entscheidung zu «Augsburger Geschlechterbuch» rechtskräftig

Stuttgart (ddp-bwb). Das «Augsburger Geschlechterbuch» kehrt nach Beilegung eines Rechtsstreits aus den USA an die Stuttgarter Staatsgalerie zurück und soll schon in wenigen Monaten ausgestellt werden. Die Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts, dass die Radierung dem Land Baden-Württemberg gehört, sei nun rechtskräftig, teilte Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) am Montag in Stuttgart mit. Diesen Artikel weiter lesen

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Frankenberg sprach von einem «großen Erfolg» für das Land. Der Band mit Zeichnungen aus dem 16. Jahrhundert verfüge «über einen kulturhistorisch unschätzbaren Wert». Die Entscheidung habe auch über den Einzelfall hinaus große Bedeutung. Es sei nicht auszuschließen, dass aus den Beständen in Schloss Waldenburg weitere Objekte in die Vereinigten Staaten gelangt seien. Gegebenenfalls werde das Land dann wieder Ansprüche geltend machen.

Der Southern District Court of New York hatte den auf rund 680 000 Dollar geschätzten Band in einer erstinstanzlichen Entscheidung dem Land Baden-Württemberg zugesprochen. Eine Berufung der Gegenseite wurde auf Anregung des Gerichts gegen eine Aufwandsentschädigung nun zurückgenommen.

Der Direktor der Staatsgalerie Stuttgart, Sean Rainbird, sagte, der Band solle im kommenden Jahr zum 200-jährigen Bestehen der Graphischen Sammlung der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Das «Augsburger Geschlechterbuch» gehörte zu Beständen der Staatsgalerie Stuttgart, die während des Zweiten Weltkriegs nach Schloss Waldenburg/Hohenlohe ausgelagert wurden und nach einem Brand zunächst als zerstört galten. Vermutlich wurde es aber von einem amerikanischen Soldaten gestohlen. Im Jahr 2004 wurde der Band im Auktionshaus Sotheby´s zur Versteigerung eingeliefert. Versuche der deutschen Botschaft, zu einer Einigung mit dem heutigen Besitzer zu kommen, hatten keinen Erfolg.

Das Augsburger Geschlechterbuch entstand Mitte des 16. Jahrhunderts in Augsburg. Es zeigt Wappenschilde, gehalten von verschiedenen Figuren. Sein Zweck war es, den Rang und Status wappenführender Familien prunkvoll zu repräsentieren.

(ddp)

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