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Neue Geschäftsbedingungen bei Banken in Kraft getreten

Berlin (ddp). Seit 1. November gelten bei den Banken neue Geschäftsbedingungen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht, wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilte. Dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt. Dadurch könnten Zahlungen europaweit genauso schnell und sicher abgewickelt werden wie im Inland. Diesen Artikel weiter lesen

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Überweisungen und Kartenzahlungen werden nun europaweit innerhalb von drei Geschäftstagen abgewickelt. Bei beleggebundenen Aufträgen gilt eine Frist von vier Tagen. Ab 2012 verkürzt sich die zulässige Bearbeitungszeit auf einen beziehungsweise auf zwei Geschäftstage.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören daneben neue Haftungsregeln bei Kreditkartenverlust sowie Änderungen bei der Überweisungsdurchführung. Demnach haften Verbraucher bei Kartenverlust für Schäden bis zu einer Höhe von 150 Euro. Ab dem Zeitpunkt der Verlustmeldung übernimmt dagegen die Bank eventuelle Schäden.

Zur Beschleunigung von Überweisungen gelten künftig auch bei Belegüberweisungen maßgeblich die angegebene Kontonummer und die Bankleitzahl. Banken müssen diese Daten nicht mehr mit dem Empfängernamen abgleichen. Für den Fall fehlerhafte Zahlungen rät der Bankenverband, dass Kunden sich an ihr Finanzinstitut wenden. Allerdings erlischt nach 13 Monaten grundsätzlich der Erstattungsanspruch.

(ddp)

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