Koblenz (ddp-rps). Die Auflösung eines Skinhead-Konzertes in Sinzig (Landkreis Ahrweiler) im vergangenen Jahr durch die Polizei war rechtens. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Auflösung des Konzertes habe der «Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit» gedient, hieß es in der Urteilsbegründung. Gegen den polizeilichen Platzverweis hatte der Veranstalter eine Klage eingelegt, die das Verwaltungsgericht Koblenz ablehnte. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Diesen Artikel weiter lesen
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Im vorliegenden Fall hatte der Veranstalter im November vergangenen Jahres die Schützenhalle in Sinzig angemietet, um dort nach eigenen Angaben seinen Geburtstag zu feiern. Bei der Veranstaltung traten zwei Skinhead-Bands auf. Kurz vor Mitternacht forderte die Polizei den Veranstalter sowie weitere Besucher auf, die Schützenhalle zu verlassen.
Laut OVG handelte es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Geburtstagsfeier, sondern um ein Skinhead-Konzert. Es sei zu erwarten gewesen, dass dabei Musik mit «volksverhetzendem und gewaltverherrlichendem Inhalt» gespielt werde. So habe die Polizei zerrissene Liedtexte mit strafwürdigen Aussagen gefunden.
(Aktenzeichen: 7 A 10740/09.OVG - Beschluss vom 13. Oktober 2009)
(ddp)




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