Köln (ddp-nrw). Das polizeiliche Verbot einer Anti-Islamisierungs-Kundgebung der rechtspopulistischen «Bürgerbewegung Pro Köln» auf dem Kölner Heumarkt ist rechtswidrig gewesen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag und entsprach damit einer Klage von «Pro Köln». Die von der Gruppierung im Rahmen ihres «Anti-Islamisierungskongresses» am 20. September 2008 durchgeführte Kundgebung war von der Polizei unmittelbar nach Beginn wegen des massiven Auftretens von gewaltbereiten Gegendemonstranten untersagt worden. Diesen Artikel weiter lesen
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Dagegen machte «Pro Köln» geltend, die Polizei sei verpflichtet gewesen, ihren schon auf dem Heumarkt anwesenden Sympathisanten die Durchführung der Versammlung zu ermöglichen. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an.
Erfolglos blieben die Klagen von «Pro Köln» gegen die von der Polizei angeordnete Verlegung ihrer Anti-Islamisierungs-Kundgebung am 9. Mai von der Kölner Innenstadt in das rechtrheinische Deutz sowie gegen das Verbot eines geplanten Demonstrationszuges zum Bauplatz der neuen Kölner Großmoschee. Hier befand das Gericht die Entscheidung der Polizei für rechtmäßig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
(Az.: 20 K 6466/08; 20 K 1333/09; 20 K 2749/09)
(ddp)




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