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41-Jähriger muss wegen Kindesmissbrauchs acht Jahre in Haft

Münster (ddp-nrw). Wegen Kindesmissbrauchs muss ein 41-jähriger Familienvater für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Münster sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sich der Angeklagte von 1999 bis 2009 in 29 Fällen an seiner Stieftochter und seiner leiblichen Tochter vergangen hatte. Die beiden Mädchen waren zu Beginn der Übergriffe neun beziehungsweise zwölf Jahre alt. Diesen Artikel weiter lesen

Der 41-Jährige hatte die Taten weitgehend eingeräumt. Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Jahren beantragt.

(ddp)

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