Karlsruhe (ddp). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 15. Dezember mündlich über mehrere Verfassungsbeschwerden zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Beschwerdeführer sähen vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Diesen Artikel weiter lesen
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Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen anlasslos jeweils sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.
(ddp)




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