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Ehemaliger SS-Mann kommt vor Gericht

Aachen (ddp-nrw). Am Ende seines Lebens muss sich der frühere SS-Mann Heinrich B. doch noch seinen Richtern stellen. 65 Jahre liegen die drei Morde in den besetzten Niederlanden zurück, für die sich der 88-Jährige ab Mittwoch (28. Oktober, 10.00 Uhr) vor dem Aachener Landgericht verantworten muss. Diesen Artikel weiter lesen

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Bis zum Bundesverfassungsgericht waren die Anwälte des Angeklagten gegangen, um den Prozess gegen ihren Mandanten abzuwenden. Wegen einer schweren Herzerkrankung bestehe bei einer Hauptverhandlung für ihn Lebensgefahr, hieß es in einer Verfassungsbeschwerde. Das sahen die Karlsruher Richter am 8. Oktober anders. Der Gesundheitszustand des Angeklagten sei derzeit zumindest stabil, auch sei eine umfangreiche, schwierige Beweisaufnahme nicht zu erwarten. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung steht dem Prozess jetzt nichts mehr im Wege.

Heinrich B. war im Jahr 1940 der Waffen-SS beigetreten und wurde später zur «Germanischen SS» in den Niederlanden abkommandiert. Als Mitglied eines Sonderkommandos soll er im Jahr 1944 in Breda, Vorschooten und Wassenaar heimtückisch drei Zivilisten erschossen haben, die von den deutschen Besatzern verdächtigt wurden, mit dem Widerstand zu sympathisieren. Heinrich B. wurde im Mai 1945 von den niederländischen Behörden verhaftet. Er soll die Taten später zugegeben und sich dabei auf Befehlsnotstand berufen haben.

Gegen ihn wurde am 18. Oktober 1949 nach eintägiger Verhandlung durch den Sondergerichtshof Amsterdam die Todesstrafe verhängt, die später in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wurde. Allerdings war dem SS-Angehörigen bereits im Jahre 1947 die Flucht aus dem Polizeigewahrsam gelungen. In den 50er Jahren baute er sich in Deutschland eine bürgerliche Existenz als Bergmann auf, heute lebt er in einem Altenheim im Raum Eschweiler.

Mit dem Prozessauftakt findet ein jahrlanges juristisches Tauziehen sein vorläufiges Ende. Bereits 1980 hatten die Niederlande erfolglos die Auslieferung von Heinrich B. beantragt. Im Jahre 2003 bat das niederländische Justizministerium dann die deutschen Behörden um die Vollstreckung der im Jahre 1949 erfolgten Verurteilung zu lebenslanger Haft.

Diese lehnte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in letzter Instanz ab. Zwar wertete der 2. Strafsenat die Tötung der drei Opfer auch nach deutschem Recht als Mord, der weder durch das Völkerrecht noch durch einen Befehlsnotstand gerechtfertigt gewesen sei. Allerdings war der Verurteilte im damaligen Strafverfahren vor dem Sondergerichtshof Amsterdam nicht durch einen Pflichtverteidiger vertreten. Auch habe er im Nachhinein keine effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten gegen seine Verurteilung in Abwesenheit gehabt.

Die Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft gab nicht auf. Ihrer Überzeugung nach konnte der Fall vor dem deutschen Gericht neu verhandelt werden, da die in den Niederlanden verhängte Strafe nicht vollständig vollstreckt wurde. Sie erhoben erneut Anklage, die im Januar vom Landgericht Aachen zunächst abgelehnt wurde. Aufgrund eines von den Verteidigern vorgebrachten medizinischen Gutachtens hielt die Kammer den gebrechlichen Angeklagten für nicht mehr verhandlungsfähig.

Dieser Entscheidung wurde im Juli wiederum von Oberlandesgericht Köln aufgehoben. Zuvor hatten die Kölner Richter weitere Ermittlungen veranlasst und auch das Pflegepersonal des Altenheims zum aktuellen Gesundheitszustand des Mannes vernehmen lassen.

Trotz schwerer Herzerkrankung nach erlittenem Herzinfarkt und weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen sei der Angeklagte verhandlungsfähig, befanden die Richter. Den Einschränkungen, die sich aus der geringen körperlichen Belastbarkeit ergäben, könne durch eine angepasste Verhandlungsführung mit ausreichenden Pausen und ärztlicher Betreuung Rechnung getragen werden.

An diese Vorgaben wird sich die 1. Schwurgerichtskammer halten müssen. Sie hat zunächst 13 Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil wird für den 18. Dezember gerechnet.

(ddp)

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