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Union und FDP prüfen Mindestlohnregelungen bis Oktober 2011

Berlin (ddp). Die neue Regierungskoalition will im Herbst 2011 über eine mögliche Aufhebung der gegenwärtigen Mindestlohnregelungen entscheiden. «Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert», kündigten Union und FDP in ihrem am Wochenende veröffentlichten Koalitionsvertrag an. Diesen Artikel weiter lesen

Geprüft werden solle, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährdeten oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstünden, und ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisteten. «Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten», kündigten die Koalitionäre an.

«Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab», betonten sie. In ihrer Vereinbarung bekannten sich CDU, CSU und FDP vielmehr ausdrücklich zur Tarifautonomie, die «ein hohes Gut» sei und unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft gehöre. Daher wollten die Koalitionäre «den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind». Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege sollten einvernehmlich im Kabinett geregelt werden, wobei Voraussetzung hierfür eine Mehrheit im Tarifausschuss sei.

Zudem soll die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestaltet werden, «dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsvertrag bestanden hat».

Union und FDP wollen außerdem «die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse» stärken. Geprüft werde hierzu «die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs». Bei den Hinzuverdienstregeln sollen ferner die Arbeitsanreize gestärkt werden.

ddp.djn/rab/iha

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