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Bürger können bei Bundesverwaltungsgericht gegen BBI-Beschluss klagen

Potsdam (ddp-lbg). Anwohner des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld können bis einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist gegen den neuen Planergänzungsbeschluss zum BBI Klage erheben. Diese müssen sie beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, wie Raumordnungsminister Reinhold Dellmann (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage in Potsdam sagte. Diesen Artikel weiter lesen

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Zwar sei ein Urteil nur für die Prozessparteien rechtlich bindend. Möglich sei aber, dass auch nicht klagende Bürger von eventuellen inhaltlichen Änderungen dieses Beschlusses berührt werden. «Das betrifft insbesondere die Lärmschutzinteressen der Anwohner», sagte Dellmann.

Dagegen könne eine Flughafen-Anliegergemeinde nicht stellvertretend für ihre Bürger gegen den Planergänzungsbeschluss klagen. Die Klage einer Kommune dürfe nur die Verletzung ihrer eigenen Rechte betreffen, beispielsweise die Planungshoheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 den Bau des BBI unter Auflagen genehmigt. Dazu gehörten ein Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und Vorgaben für die Randzeiten. Aufgrund des Urteils führte das Ministerium das ergänzende Planverfahren durch.

Nach dem Planergänzungsbeschluss könnte es in Spitzenzeiten bis zu 103 Flugbewegungen pro Nacht geben. In der Kernzeit der Nacht von 0.00 bis 5.00 Uhr soll zwar ein weitgehendes Flugverbot gelten. In den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr werden jedoch zahlreiche Flüge zugelassen. Durchschnittlich geht der Planbeschluss von 77 Flugbewegungen je Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr aus.

(ddp)

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