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Paukenschlag im mysteriösen Kriminalfall Harry Wörz

Mannheim (ddp-bwb). Das Urteil des Landgerichts Mannheim im äußerst mysteriösen Kriminalfall Harry Wörz ist ein Paukenschlag. Nicht nur deshalb, weil das Gericht am Donnerstag den wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau angeklagten Wörz im nunmehr dritten Prozess freigesprochen hat. Das hatten viele Beobachter erwartet, weil sich das Gericht akribisch mit der dürftigen Indizienlage auseinandergesetzt hatte. Der Richterspruch dürfte vor allem deswegen in die Rechtsgeschichte eingehen, weil das Landgericht sogleich den mutmaßlichen Täter gewissermaßen «mitlieferte». Diesen Artikel weiter lesen

Denn die Mannheimer Richter sehen den ehemaligen Geliebten des Opfers - einen Polizisten - als Tatverdächtigen an und deuteten dies nicht nur verklausuliert an. «Die Kammer hält es für durchaus wahrscheinlich, dass Thomas H. der Täter war», sagte der Vorsitzende Richter Rolf Glenz. Wie schon nach dem Freispruch für Harry Wörz applaudierten zahlreiche Zuschauer auch an dieser Stelle der Urteilsverkündung.

Damit könnte der Fall Harry Wörz zu einem Fall werden, in dem die Pforzheimer Polizei noch weit stärker als bisher in den Fokus rückt. Denn nicht nur das zur Tatzeit 26-jährige Opfer gehörte zur Pforzheimer Polizei, sondern auch ihr nun vom Landgericht beschuldigter Geliebter - und eben jene in dem Fall ermittelnden Polizisten. Gegen sie erhob das Landgericht schwere Vorwürfe. So sei etwa zu spät geprüft worden, ob der Wagen des verdächtigen Polizeibeamten zur nächtlichen Tatzeit benutzt wurde. Generell habe es zu wenig kritische Nachfragen von Seiten der Polizeikollegen gegeben.

Demgegenüber hätten die Polizisten bei der Vernehmung von Harry Wörz durch Manipulation versucht ein Geständnis zu bekommen. «Es gab beispielsweise den Einschüchterungsversuch, bei dem die Ermittler dem Angeklagten suggerierten, die DNA-Spuren an gefundenen Handschuhfingerlingen seien eindeutig ihm zuzuordnen», sagte der Vorsitzende Richter Rolf Glenz. Indes sei dies «keineswegs ein eindeutiger Beweis», da die DNA-Spuren von Wörz aufgrund der engen Verbindung zu seinem Sohn und dem Opfer in der gesamten Wohnung zu finden gewesen wären.

Im Prozess hatte der Staatsanwalt am 5. Oktober ermittlungstechnische Fehler in dem Fall eingeräumt. So hätten ermittelnde Polizisten beispielsweise Spuren verwischt. Grund dafür sei deren emotionale Belastung gewesen, da es sich bei dem Opfer um eine Kollegin gehandelt habe. Der damalige Geliebte des Opfers kam nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht als Täter in Frage. Seine - schwerhörige - Ehefrau hatte ausgesagt, dass ihr Mann in der Tatnacht ihrer Wahrnehmung nach die Wohnung nicht verlassen habe.

Aus Sicht des Landgerichts stand der Polizeibeamte jedoch in einem «klassischen Konflikt» zwischen der damals 26 Jahre alten Kollegin und seiner Ehefrau. Die Ehefrau habe ihm ein konkretes Ultimatum gestellt, gleichzeitig habe sich die Polizistin zunehmend abgewendet, da er keine klare Entscheidung treffen konnte oder wollte. Nachweislich habe sie ihren damaligen Geliebten als «Schwein» bezeichnet. Laut Landgericht soll sich der Beamte auch schon früher als gewalttätig gezeigt haben. So habe er seiner Frau bei einer Gelegenheit eine Ohrfeige gegeben, ein anderes Mal habe er vor seinen Kindern eine Zimmertür eingetreten.

Die Staatsanwaltschaft ließ am Donnerstag noch offen, ob nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet wird.

(ddp)

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