Düsseldorf/Mönchengladbach/Köln (ddp-nrw). Das flächendeckende Alkoholverbot am Rande des Fußball-Bundesliga-Derbys zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1.FC Köln am Samstag (24. Oktober) bleibt bestehen. Das beschloss das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag in einer Eilentscheidung. Die Stadt Mönchengladbach hatte aufgrund von möglichen Krawallen und Ausschreitungen für weite Teile der Stadt ein Alkoholverbot in der Zeit von 9.00 bis 15.30 Uhr angeordnet. Betroffen sind mehr als 400 Gaststätten, Geschäfte und Tankstellen in über 140 Mönchengladbacher Straßen. Diesen Artikel weiter lesen
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Laut Gericht ist ohne das Verbot mit massiven Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten zu rechnen, zu denen im Internet bereits aufgerufen wird.
Das Interesse an der Verhinderung derartiger Störungen sei größer als das Interesse eines Gastwirtes, Alkohol anlässlich einer solchen Veranstaltung auszuschenken, betonten die Richter. Gegen die Anordnung der Stadt war ein Gastwirt aus dem Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt vorgegangen. Er hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen.
(ddp)




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