Düsseldorf (ddp.djn). Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Diesen Artikel weiter lesen
In dem Fall war ein Mann seiner Meinung nach von einem Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone mehrfach geschnitten worden. Daraufhin stellte er sich mit seinem Rad an einer Ampel vor den Wagen und blockierte die Weiterfahrt. Als Fahrer und Beifahrer daraufhin ausstiegen, setzte sich der Wagen in Bewegung und brach dem Kläger das Bein.
Der Mann konnte dabei jedoch nicht auf finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung setzen. Denn der Radfahrer hatte mit seinem Verhalten seinen versicherten Heimweg von der Arbeit unterbrochen und eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt, was dazu führte, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr gegeben war, urteilten die Richter.
(AZ: S 5 U 298/08)
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