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Linke bezweifelt Ausgewogenheit des Nachtflug-Beschlusses

Potsdam (ddp-lbg). Die Brandenburger Linksfraktion bezweifelt, ob der Planergänzungsbeschluss zu den Nachtrandzeiten am Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) die Anwohnerinteressen ausreichend berücksichtigt. Es sei zu vermuten, dass bei der Abwägung zwischen Anwohnerschutz und Flugverkehrsinteressen vorrangig auf den wirtschaftlichen Nachtflugbedarf gesetzt wurde, ohne eine Verlagerung in den Tag zu prüfen, sagte die Abgeordnete Anita Tack am Donnerstag. So sei zu bezweifeln, ob der Beschluss in möglichen Gerichtsverfahren Bestand haben wird. Diesen Artikel weiter lesen

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Der am Dienstag vorgestellte Planergänzungsbeschluss zum Lärmschutzkonzept sieht vor, dass es am BBI in Schönefeld in Spitzenzeiten bis zu 103 Flugbewegungen pro Nacht geben könnte. In der Kernzeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr soll allerdings ein weitgehendes Flugverbot gelten. Tack erinnerte daran, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil von 2006 forderte, dass in den Nachtrandstunden zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie 5.00 bis 6.00 Uhr nur «unabweisbarer» Flugbetrieb erlaubt werden solle.

(ddp)

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