Hamburg (ddp-nrd). CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben in ihrer Koalitionsvereinbarung offenbar die Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags beschlossen. Nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes vom Mittwoch drängt das künftige Kieler Regierungsbündnis «auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage». Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen, wie es weiter hieß. Diesen Artikel weiter lesen
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Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31. Dezember 2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. «Wir begrüßen die Ankündigung aus Schleswig-Holstein», sagte der Präsident des Deutschen Lottoverbandes, Norman Faber. Dies sollte ein Signal auch für andere Bundesländer sein, gemeinsam mit allen Marktteilnehmern «eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien» zu finden.
Zur Bekämpfung einer möglichen Suchtgefahr schränkt der Glücksspielstaatsvertrag den Angaben zufolge die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle «Lotto 6 aus 49» sowie die Klassenlotterien ein. Aus diesem Grund war der Vertrag bereits vor seinem Erlass kontrovers in den Landtagen diskutiert worden. Die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regelung des Glücksspielmarktes gefordert. Mit Einführung des Staatsvertrages brachen die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich laut dem Deutschen Lottoverband um 30 Prozent ein.
(ddp)




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