Hamburg (ddp-nrd). CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben in ihrer Koalitionsvereinbarung die Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags beschlossen. Nach Angaben des Deutschen Lottoverbands vom Mittwoch dringt das künftige Kieler Regierungsbündnis «auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage». Ziel sei, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen, wie es weiter hieß. Der CDU-Landesverband bestätigte die Pläne auf ddp-Anfrage. Diesen Artikel weiter lesen
Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 1. Januar 2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31. Dezember 2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. «Wir begrüßen die Ankündigung aus Schleswig-Holstein», sagte der Präsident des Deutschen Lottoverbands, Norman Faber. Dies sollte ein Signal auch für andere Bundesländer sein, gemeinsam mit allen Marktteilnehmern «eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien» zu finden.
Zur Bekämpfung einer möglichen Suchtgefahr schränkt der Glücksspielstaatsvertrag den Angaben zufolge die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle «Lotto 6 aus 49» sowie die Klassenlotterien ein. Aus diesem Grund war der Vertrag bereits vor seinem Erlass kontrovers in den Landtagen diskutiert worden. Die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regelung des Glücksspielmarkts gefordert.
Mit Einführung des Staatsvertrags brachen die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich laut dem Deutschen Lottoverband um 30 Prozent ein. Ein Sprecher der derzeit federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg wies die Zahlen zuletzt als «unseriös» zurück. Von Verlusten in Milliardenhöhe könne keine Rede sein, sagte der Sprecher. Durch die Verteilung von Jackpots fluktuierten die Einsätze stets.
(ddp)




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