Köln (ddp.djn). Wer jahrelang gefälschte Rezepte bei seinem Krankenversicherer einreicht und damit Leistungen erschleicht, verliert den Versicherungsschutz. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 20 U 37/09) auch dann, wenn der Versicherte nicht abgemahnt wurde. Denn mit einer Abmahnungsverpflichtung der Versicherung würde den Versicherten die Gelegenheit gegeben werden, einmal täuschen zu können, ohne sich über die Folgen Gedanken machen zu müssen. Diesen Artikel weiter lesen
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