Frankfurt/Main (ddp). Das Arbeitsgericht Frankfurt hat Klagen auf höhere Bonuszahlungen von Mitarbeitern der Commerzbank abgelehnt. Die Ansprüche der 13 klagenden Investmentbanker seien bereits durch geleistete Zahlungen aus dem März 2009 erfüllt, teilte das Arbeitsgericht am Mittwoch mit (AZ: 14 Ca 2235/09). Die Dresdner Bank als Rechtsvorgängerin der Commerzbank habe zwar im Dezember 2008 weitere um bis zu 90 Prozent höhere Bonuszahlungen in Aussicht gestellt. Die Bonusbriefe beinhalteten nach Ansicht des Gerichts aber keine «rechtsverbindlichen Erklärungen», da es sich lediglich um «Mitteilungsschreiben» handele. Diesen Artikel weiter lesen
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Geklagt hatten 13 zum Teil bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer des Investmentbereichs der früheren Dresdner Bank. Die einzelnen Klageforderungen schwankten zwischen 29 166 und 450 000 Euro.
In der vergangenen Woche hatte das Frankfurter Gericht einem ehemaligen leitender Investmentbanker der Dresdner Bank trotz Milliardenverlusten seiner Abteilung den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 1,5 Millionen Euro zugestanden. Die Commerzbank hatte die Zahlung mit Verweis auf den großen Verlust im vergangenen Geschäftsjahr abgelehnt. Der Banker hatte nach Darstellung des Gerichts bereits drei Millionen Euro an Boni erhalten, obwohl seine Abteilung 2008 einen Verlust von 6,2 Milliarden Euro gemacht hatte. Das Urteil (AZ: 3 Ca 1957/09) war in Deutschland das erste seiner Art seit Beginn der Wirtschaftskrise.
ddp.djn/ote/mwo




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