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Der Tarifkonflikt im Gebäudereinigerhandwerk

Frankfurt/Main / Berlin (ddp.djn). Der Tarifvertrag für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk ist am 30. September ausgelaufen. Seit Januar hatte die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit dem Bundesinnungsverband über einen neuen Tarifvertrag verhandelt und die Verhandlungen im August nach der sechsten Runde für gescheitert erklärt. Diesen Artikel weiter lesen

Das Auslaufen des Tarifvertrages am 30. September hat auch Auswirkungen auf den Mindestlohn der Branche. In tariflich gebundenen Betrieben habe der gesetzliche Mindestlohn von 8,15 Euro im Westen und 6,58 im Osten den Status als tariflicher Mindestlohn und wirke darum bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages nach. Für nicht tariflich gebundene Unternehmen galt dieser für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn nur, solange der Tarifvertrag gültig war. Mitarbeitern solcher Firmen drohten nun sinkende Löhne, warnt die Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft fordert für die rund 860 000 Beschäftigten 8,7 Prozent mehr Lohn ab 1. Oktober für zwölf Monate, eine betriebliche Altersvorsorge und die schrittweise Anhebung der Löhne in den östlichen Bundesländern auf Westniveau.

Die Arbeitgeberseite habe eine Lohnerhöhung von 3,0 Prozent im Westen und 3,6 Prozent im Osten ab 2010 mit einer Laufzeit von 21 Monaten angeboten. Die Angleichung der Löhne in Ost und West sei lediglich bis 2029 in Aussicht gestellt worden. Die Forderung nach einer betrieblichen Altersvorsorge hätten die Arbeitgebervertreter abgelehnt.

Von den Beschäftigten der Branche erhalten nach Gewerkschaftsangaben rund 75 Prozent den derzeitigen Mindestlohn von 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten. Etwa 70 Prozent seien Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte, rund zwei Drittel seien Frauen. Der Organisierungsgrad ist mit zehn bis zwölf Prozent gering.

(Quellen: IG BAU-Branchenbeauftragter Frank Wynands bei Pressegespräch, IG BAU-Sprecher Michael Knoche-Gattringer auf Anfrage)

ddp.djn/tjs/mbr

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