Düsseldorf (ddp-nrw). Die Prozess um die Übernahme der Düsseldorfer Hypothekenbank AG durch den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken hat am Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf begonnen. Nach Gerichtsangaben klagen drei Alt-Eigentümer der Bank in dem Zivilprozess auf Schadenersatz in Höhe von 499 Millionen Euro. Diesen Artikel weiter lesen
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Im Zuge der Finanzmarktkrise war das Düsseldorfer Institut im April 2008 nach hohen Verlusten für die symbolische Summe von vier Euro notverkauft worden, um das Geschäft mit Pfandbriefen abzusichern.
Am ersten Prozesstag teilte das Gericht seine vorläufige Rechtsansicht mit. Demnach könnte es die Kaufverträge weiter für wirksam erklären. Laut Medienberichten hatten die Kläger gegen den Bundesverband deutscher Banken (BdB) den Vorwurf erhoben, bis zur Unterzeichnung des Vertrags sei massiver Druck auf den Haupteigentümer ausgeübt worden. Der BdB wies dies nach Gerichtsangaben zurück.
Am Mittwoch (21. Oktober) werden Kläger und Beklagte vor Gericht ihre Stellungnahmen abgeben. Wann ein Urteil in dem Fall ergeht, ist bislang noch nicht abzusehen.
(ddp)




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