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In Spitzenzeiten bis zu 103 Nachtflüge

Potsdam (ddp-bln). Am künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld könnte es in Spitzenzeiten bis zu 103 Flugbewegungen pro Nacht geben. Das sieht ein Planergänzungsbeschluss zum Lärmschutzkonzept vor, den Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) am Dienstag in Potsdam vorstellte. Demnach könnte es im Jahr 2023 durchschnittlich 77 Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geben. Allerdings soll zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ein weitgehendes Flugverbot gelten. Diesen Artikel weiter lesen

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Dellmann sprach von einer Belastung für die Anwohner, die jedoch vertretbar sei. Flughafensprecher Ralf Kunkel begrüßte die Klarheit, kritisierte jedoch langfristige Entwicklungshemmnisse. Ähnlich äußerte sich easyJet-Geschäftsführer Thomas Haagensen. Grünen-Landeschef Axel Vogel bezeichnete die Regelungen als unakzeptabel.

Laut Dellmann sollen in der Kernzeit der Nacht von 0.00 bis 5.00 Uhr außer Post- und Regierungsmaschinen keine Flugzeuge landen oder starten. In den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr werden jedoch Flüge zugelassen. Für die Zeiten jeweils eine Stunde vor und nach der Kernzeit sollen die Airlines Kontingente erhalten, um die Zahl der Flüge möglichst gering zu halten. In der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr dürfen die Airlines uneingeschränkt fliegen. Die Prognose für das Jahr 2023 geht von durchschnittlich 44 Flügen in dieser Stunde aus.

Aus Sicht der Planungsbehörde überwiegen in den Randzeiten die öffentlichen Interessen die Lärmschutzbelange der Anwohner. Dellmann sagte, den Menschen werde Lärm zugemutet. Doch würden gerichtliche Vorgaben eingehalten. So sehe der Plan weitere Verbesserungen beim Lärmschutz vor.

Der Minister wies darauf hin, dass es derzeit noch einen uneingeschränkten 24-Stunden-Flugbetrieb in Schönefeld gebe. Mit dem Flugverbot in der Kernzeit verbessere sich die Situation für die Anwohner. Würden in dieser Zeit jetzt durchschnittlich neun Flüge je Nacht gezählt, seien es 2023 lediglich noch drei.

In den verkehrsreichsten sechs Monaten des Jahres wird der Durchschnitt mit 84 Flugbewegungen pro Nacht beziffert. In «typischen Spitzen» wie zu Beginn der Sommerferien könnte die Zahl bis auf 103 wachsen. Derzeit zählen die Flughäfen Tegel und Schönefeld durchschnittlich 42,5 Flüge je Nacht.

Bis 2023 räumt der Planbeschluss nach Ansicht von Kunkel dem Flughafen ausreichend Wachstumschancen ein. Langfristig jedoch werde die «strikte Deckelung» bei den Nachtflügen ein weiteres Wachstum behindern. Haagensen sagte, die Kontingentierung von Flügen in der Nacht könne langfristig das Wachstum hemmen.

Nach Ansicht der Berlin Tourismus Marketing GmbH (BTM) reichen die Nachtflugregelungen vor allem im Hinblick auf die Erschließung von Fernmärkten nicht aus. Geschäftsführer Burkhard Kieker sagte, für die Tourismusentwicklung der Hauptstadt hätte sich die BTM eine «großzügigere Regelung» gewünscht.

Auch der Flughafenverband ADV sieht durch die Einschränkungen langfristig Entwicklungschancen abgeschnürt. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel verlangte von der neuen Bundesregierung deutschlandweit einheitliche Vorgaben zum Nachtflugbetrieb. Lokale Lösungen verfälschten den Wettbewerb.

Kunkel ergänzte, die zusätzlichen Maßnahmen zum Schallschutzprogramm kosteten rund 30 Millionen Euro. Insgesamt würden nun 140 Millionen Euro gezahlt. Laut Dellmann erhalten 470 zusätzliche Wohneinheiten einen Schallschutz. Zudem wurde das Gebiet, in dem Anwohner mit Außenwohnbereichen wie Balkonen entschädigt werden, von 27 auf 50 Quadratkilometer erweitert. Damit erhalten 16 500 statt 4400 Betroffene einen Ausgleich für Lärmbelastungen.

Vogel bezeichnete den Nachtflugbeschluss als «verheerend» für BBI-Anrainer und fügte hinzu: «Schlimmer hätte der Planergänzungsbeschluss nicht ausfallen können.» Das Anrecht auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe werde den wirtschaftlichen Ansprüchen der Fluggesellschaften nachgeordnet. Das sei eine «grobe Missachtung» eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Die Leipziger Richter hatten 2006 den Bau des BBI in Schönefeld unter Auflagen genehmigt. Dazu gehörten ein Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und Vorgaben für die Randzeiten. Aufgrund des Urteils führte das Ministerium das ergänzende Planverfahren durch. Dellmann rechnet erneut mit Klagen. Dann müsse wiederum das BVG in Leipzig entscheiden.

(ddp)

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