Karlsruhe/Düsseldorf (ddp-nrw). Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer in der Türkei agierenden linksterroristischen Gruppierung erhoben. Wie die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mitteilte, wird den beiden Türken Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Zudem sollen sie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz begangen haben. Der 40-jährige Ahmet I. und der 36-jährige Cengiz O. sollen hochrangige Führungsfunktionäre der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) gewesen sein, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet wird. Diesen Artikel weiter lesen
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Die Beschuldigten waren im November 2008 im Raum Köln festgenommen worden. Seit Mai 2002 hätten sie für die DHKP-C Gelder beschafft - im Fall von Ahmet I. seien es mindestens 215 000 Euro und bei Cengiz O. mindestens 105 000 Euro gewesen. Ferner sei es ihre Aufgabe gewesen, neue Mitglieder und Unterstützer der Terrorgruppe zu rekrutieren. Die Anklage wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.
Die DHKP-C wolle den türkischen Staat durch einen «bewaffneten Kampf» beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bis in die jüngste Vergangenheit habe die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Menschen getötet sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahr 2001 habe sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt.
(ddp)




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