München/Berlin (ddp-bay). Die CSU sieht ihren Kurs in der Innen- und Rechtspolitik durch die bisherigen Ergebnisse der Berliner Koalitionsverhandlungen bestätigt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte am Freitag in München, es werde keine unvertretbaren Einschnitte bei den Sicherheitsgesetzen geben. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigte sich zufrieden. Diesen Artikel weiter lesen
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Herrmann sagte der Nachrichtenagentur ddp, die CSU könne mit dem Ergebnis der Verhandlungen «wirklich gut leben». Er fügte hinzu: «Und das ist insgesamt natürlich für die Wahrnehmung der CSU nach draußen auch ein sehr, sehr positives Zeichen.» Es sei deutlich geworden, «dass wir mit unseren Grundüberzeugungen hier in dieser Koalition nicht untergebuttert werden». Die CSU könne vielmehr in dem geplanten schwarz-gelben Bündnis ihre Positionen «eher besser als in der großen Koalition mit der SPD rüberbringen».
In einer Mitteilung hob Herrmann hervor, die neue Regierungsmehrheit in Berlin habe beim Thema «Innere Sicherheit» klar ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Er fügte hinzu: «Besonders freue ich mich, dass wir in wichtigen Bereichen die Vorstellungen unserer bayerischen Innen- und Rechtspolitik durchsetzen konnten.» Die umstrittene Online-Durchsuchung bleibe «im Kern unangetastet», die auf Wunsch der FDP vereinbarten Änderungen seien «völlig unproblematisch».
Der Innenminister verwies zudem darauf, dass die Einigung zur Vorratsdatenspeicherung «exakt dem Vorbild der bayerischen Koalitionsverhandlungen» entspreche. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde sie auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt. Herrmann lobte, bei den Verhandlungen sei bei den Vertretern der FDP ein «erfreulicher Realismus» festzustellen gewesen.
Merk sagte, die Union habe mit den Liberalen «gute und wichtige Ergebnisse erzielt». Sie fügte hinzu: «Wir müssen alles dafür tun, damit die Menschen in unserem Land sich sicher fühlen können. Deswegen war es mir wichtig, dass wir uns auf die Schließung bestehender Schutzlücken bei der gesetzlichen Regelung zur Sicherungsverwahrung und auf Verschärfungen im Jugendstrafrecht einigen konnten.»
Merk betonte, auch die beabsichtigte Strafverschärfung bei gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte habe ihr «sehr am Herzen» gelegen. Die Justizministerin fügte hinzu: «Fälle in der Vergangenheit, wie unlängst der brutale Übergriff von Jugendlichen auf zwei Polizisten in Neu-Ulm, führen uns vor Augen, dass manche Gewalttäter keine Grenzen mehr kennen.» Hier müssen man «mit harten Konsequenzen reagieren».
Merk zufolge wurde in der zuständigen Arbeitsgruppe unter anderem vereinbart, dass bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung insbesondere «die Lücken bei Sexualstraftätern geschlossen werden». Im Jugendstrafrecht solle der «Warnschussarrest» eingeführt werden, um jungen Straftätern frühzeitig die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Ferner solle die Jugendstrafe bei Mord auf 15 Jahre erhöht werden.
Auch der Strafrahmen bei Gewaltdelikten gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte werde angehoben. Bei Schwerstverbrechen wie Mord solle «eine Wiederaufnahme zu Ungunsten eines Angeklagten möglich sein, wenn er zuvor mangels Beweisen freigesprochen wurde und aufgrund nachträglicher DNA-Analyse überführt werden kann».
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe müssen noch von den Spitzen von Union und FDP bestätigt werden. Herrmann äußerte jedoch die Erwartung, dass es keine Einwände geben wird.
(ddp)




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