Berlin (ddp). Die Unterhändler von Union und FDP haben sich einem Medienbericht zufolge darauf verständigt, Einbürgerungen zu erleichtern. So soll die Mindestaufenthaltsdauer verkürzt werden können, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen, heißt es in dem Abschlussdokument der Arbeitsgruppe, das der «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe) vorliegt. Im Kampf gegen Zwangsehen werde ein eigener strafrechtlicher Tatbestand eingeführt. Zudem sollen Integrationsverträge eingeführt werden. Damit sollen die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft werden. Diesen Artikel weiter lesen
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Die Verbindlichkeit der individuellen Integrationsförderung solle erhöht werden, heißt es in dem Papier. Informationen und Beratung über staatliche und bürgerschaftliche Angebote sollen dabei im Vordergrund stehen. In einem Integrationsgesetz sollen alle Bestimmungen zu Integrationskursen und -verträgen, Integrationsberatung und -forschung sowie zur amtlichen Integrations-Berichterstattung zusammengefasst werden. Die Integrationskurse werden dem Abschlussdokument zufolge wirksamer gestaltet.
Strittig blieb die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, das die FDP fordert. Darüber muss die große Verhandlungsrunde befinden. Ebenso darüber, ob diejenigen Integrationsbereiche, die im Bundesinnenministerium angesiedelt sind, wie etwa die Aufsicht über das Bundesamt für Migration, in ein anderes Ministerium zu verlagern.
(ddp)




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