Berlin (ddp). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkrafttreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Onlinedurchsuchung durchgeführt. Dies erklärte ein BKA-Sprecher laut Vorabbericht auf Anfrage der Berliner «Tageszeitung» (Donnerstagausgabe). Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. «In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Onlinedurchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument», sagte der BKA-Sprecher weiter. Diesen Artikel weiter lesen
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Die FDP fordert in den Koalitionsverhandlungen den Verzicht auf die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten. Auch in Bayern gab es keine einzige derartige Maßnahme, wie das Blatt unter Berufung auf Bayerns Innenministerium schrieb. Bayern ist den Angaben zufolge das einzige Land, das seiner Landespolizei die Durchsuchungen erlaubt.
(ddp)




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