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Dreijährige Haftstrafe für Erfurter Grundschullehrer gefordert

Erfurt (ddp-lth). Im Prozess um sexuellen Missbrauch an einer Erfurter Grundschule hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Erfurt eine dreijährige Haftstrafe für den angeklagten Lehrer gefordert. Nach 21 Verhandlungstagen und 60 Zeugenaussagen könne davon ausgegangen werden, dass der 41-Jährige kein «Justizopfer nach einer Massenhysterie» geworden sei. Außerdem seien die von Gutachtern angezweifelten Kinderaussagen als zuverlässig und glaubwürdig zu bewerten. Diesen Artikel weiter lesen

Dem angeklagten ehemaligen Grundschullehrer wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der 41-Jährige soll sich zwischen 2006 und 2007 in elf Fällen an fünf Mädchen im Alter von heute neun und zehn Jahren vergangen haben. Laut Anklage hatte er die Kinder auf seinen Schoß gesetzt und ihnen unter die Kleidung gefasst. Darüber hinaus soll er auf einer Klassenfahrt die Mädchen in sein Bett geholt und sexuell belästigt haben.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft, dass der 41-Jährige noch nicht vorbestraft ist. Zu seinen Lasten gehe jedoch die Vielzahl der Missbrauchsfälle, die «nur die Spitze eines Eisberges» seien. Zudem seien die Taten an sehr jungen Mädchen begangen worden, betonte Staatsanwältin Petra Jarisch.

In dem seit Januar andauernden Prozess hatte der ehemalige Grundschullehrer die Vorwürfe zurückgewiesen. Im September äußerten die Gutachter zudem Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kinderaussagen. Sie hatten den Prozess an allen 21 Verhandlungstagen begleitet. Ihrer Meinung nach waren die fünf Mädchen im Alter von heute zehn Jahren suggestiv beeinflusst worden.

Der 41-Jährige ist seit Mai dieses Jahres wegen des Verdachtes von sexuellen Handlungen an Schutzbefohlenen suspendiert. Der Prozess soll am Donnerstag mit den Plädoyers der Nebenklage fortgesetzt werden. Ein Urteil wird am 27. Oktober erwartet.

(ddp)

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