München (ddp.djn). Autofahrer müssen auch in einer engen Nebenstraße trotz Vorfahrt Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ: 343 C 3667/09) hervor. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit seinem Mercedes in eine enge Nebenstraße eingebogen und sah sich auf seiner Straßenseite durchgängig geparkten Fahrzeugen gegenüber. Ihm kam ein Porsche entgegen, auf dessen Seite keine Autos standen und der deshalb davon ausging, dass er Vorfahrt hatte. Da der Porsche-Fahrer nicht zurücksetzte, musste der Mercedes-Fahrer sich durch die enge Lücke schieben und handelte sich dabei Beulen an seinem Auto ein. Diesen Artikel weiter lesen
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Allerdings muss er den Schaden nicht ganz alleine zahlen, urteilte das Amtsgericht München. Denn obwohl der Porsche-Fahrer formell Vorfahrt hatte, hätte er in diesem Fall auf sein Vorfahrtsrecht verzichten müssen. Das gilt vor allem, weil der Porsche-Fahrer problemlos hätte zurücksetzen können, während der Mercedes-Fahrer durch hinter ihm stehende Fahrzeuge daran gehindert war.
Die Richter sahen den Porsche-Fahrer in der Pflicht, weil er sich schlicht geweigert hatte, die Situation zu entschärfen, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre.
ddp.djn/ome/jwu




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