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Mädchen aus der Nachbarschaft missbraucht

Mönchengladbach (ddp-nrw). Das Mönchengladbacher Landgericht hat am Donnerstag einen Serien-Kinderschänder aus Viersen zu fünfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann mehrere Mädchen aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht hatte. Laut Anklage waren die Kinder zum Zeitpunkt der Taten zwischen fünf und zwölf Jahren alt. Diesen Artikel weiter lesen

Im Prozess hatten zwei elf und zwölf Jahre alte Mädchen den Angeklagten schwer belastet. Der gelernte Werbegestalter selbst hatte bis zuletzt einen Großteil der angeklagten Taten abgestritten und sich selbst als Opfer dargestellt.

Die Initiative sei teilweise von den Kindern ausgegangen, hatte der 59-Jährige erklärt. Eines der Mädchen hätte sich beispielsweise in ihn verliebt gehabt. Er habe deshalb einmal die Kontrolle verloren, bei dieser Gelegenheit hätten er und das Kind plötzlich beide nackt in seiner Wohnung gestanden.

Das Gericht wertete seine Aussagen allerdings als Schutzbehauptung. Richter Lothar Beckers sagte, der Angeklagte habe sich an die Kinder geradezu «herangemacht» und sie manipuliert.

Wichtigste Beweise für die Schuld des Angeklagten waren mehrere Videofilme. Der Mann hatte mit einer Kamera die Missbrauchstaten zum Teil gefilmt. Hier sei eindeutig zu sehen, dass von den Kindern keinerlei Initiative ausgegangen sei, sagte Anwältin Gabriele Reinartz. Sie vertrat drei der betroffenen Mädchen als Nebenklägerin. «Für meine Mandantinnen bedeutet das Urteil, dass sie nun hoffentlich mit dem Geschehen abschließen können», sagte die Anwältin.

Neben der Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren ordnete das Gericht im Anschluss daran Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an. Der Richter stützte sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Der Experte hatte im Prozess erklärt, dass von dem Mann eine Wiederholungsgefahr ausgehe. Laut Urteil kann er damit erst dann das Gefängnis wieder verlassen, wenn er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

Der Fall hatte bereits im Frühjahr für Aufsehen gesorgt, weil er eine Reihe von Pannen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgedeckt hatte. So musste der Angeklagte zwischenzeitlich trotz der Vorwürfe aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Staatsanwaltschaft zu lange für die Verfassung der Anklage gebracht hatte. Die Opposition im NRW-Landtag hatte daraufhin sogar den Rücktritt von Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) gefordert. Der Leiter der Staatsanwaltschaft wurde abberufen.

Bis zur Urteilsverkündung war der 59-Jährige nun auf freiem Fuß, nach der Urteilsbegründung allerdings erließ das Gericht einen neuerlichen Haftbefehl. Der Richter begründete dies mit der mutmaßlichen Wiederholungsgefahr, die von dem Mann ausgeht. Die Verteidigung kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.

(ddp)

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