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Rechtstipp: Alle bestehenden Verträge müssen stets angeben werden

Saarbrücken (ddp.djn). Wer in einer Schadenanzeige für einen Unfall eine bestehende weitere Unfallversicherung verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung sich auf Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben beruft. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Diesen Artikel weiter lesen

Das Bestehen mehrerer Verträge ist für den Versicherer eine wichtige Information. Denn in der Regel stellt er bei mehreren Verträgen weitere Ermittlungen an, da der Reiz, eine fingierte Anzeige einzureichen, höher sei, urteilten die Richter. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Betroffenen bereits bei Vertragsschluss einige Jahre zuvor das Bestehen mehrerer Verträge erklärt hatte. Die erneute Frage im Schadenformular nach weiteren Versicherungen sei aber trotzdem wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Versicherer könne aus den früheren Erklärungen nicht wissen, inwieweit der damals angezeigte Schutz weiterhin besteht.

(AZ: 5 U 122/08-14)

ddp.djn/ome/jwu/

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