Hamburg (ddp.djn). Richtig und gut versichert zu sein, kostet Geld. Und es kostet noch mehr Geld, wenn man für die Versicherung als Risikokandidat gilt. Dabei können Vorerkrankungen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen, eine dicke Krankenakte wirkt sich auf die Lebensversicherung aus, mehrere Wohnungseinbrüche in der Vergangenheit erschweren die Suche nach einer Hausratversicherung. Dabei ist die Rechnung der Versicherer denkbar einfach. Wer ein überdurchschnittliches Risiko mitbringt, muss auch überdurchschnittlich hohe Prämien zahlen. Das alles reizt dazu, bei Vertragsabschluss der Wahrheit ein bisschen nachzuhelfen. Diesen Artikel weiter lesen
Doch Schummeln gilt nicht. Wer absichtlich falsche oder fehlerhafte Angaben macht, kann auch noch nach Jahren quasi jederzeit von der Gesellschaft vor die Tür gesetzt werden und verliert umgehend den Versicherungsschutz. Und mit einer solchen fristlosen Kündigung in der Tasche und den Vorerkrankungen in der Akte werden Versicherte sicherlich kaum einen neuen Versicherer finden, der den gewünschten Versicherungsschutz bietet.
Wichtig ist beim Ausfüllen der Unterlagen, dass alle Beschwerden und Vorerkrankungen angegeben werden. Auch sogenannte Bagatellerkrankungen (Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen) sollten immer angegeben werden. Denn es kommt nicht darauf an, wie relevant die Erkrankungen für den Antragsteller waren, sondern wie die Berufsunfähigkeitsversicherung sie bewertet. Die Rechtsprechung zeigt, dass es immer besser ist, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten.
Aber auch bei allen anderen Fragen im Antrag sollte man bei der Wahrheit bleiben - etwa wenn es um Parallelversicherungen geht. Wer eine zweite Versicherung mit dem gleichen Schutz verschweigt, riskiert den Schutz beider Policen und ist daneben vielleicht noch komplett überversichert. Beim Berufsunfähigkeitsschutz etwa darf nur das Nettoeinkommen versichert werden, darüber hinausgehender Schutz ist nicht möglich.
Auch bei der Lebensversicherung können Schummeleien katastrophale Auswirkungen haben. Stirbt der Versicherte nämlich, ist die Familie nicht oder nicht ausreichend versorgt und vor allem kann der Verstorbene nicht mehr selbst Stellung nehmen zum Versicherungsantrag mit falschen Angaben oder Ungereimtheiten. Entschieden wird dann nach den Krankenunterlagen und die lassen viel Spielraum für Interpretationen.
Auch bei den Sachversicherungen wie der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolice ist beim Antrag Ehrlichkeit oberste Versichertenpflicht. Vor allem die Fragen nach Vorschäden und Vorverträgen müssen umfassend beantwortet werden. Denn die Versicherung will natürlich wissen, auf wen oder was sie sich einlässt. Wer immer wieder Schäden hat, der ist naturgemäß bei Versicherungen kein gerngesehener Kunde. Verschwiegene Vorschäden oder falsche Angaben führen auch bei den Sachversicherungen dazu, dass der Vertrag im Ernstfall vom Versicherer angefochten wird und der Versicherte ohne Versicherungsschutz dasteht.
Kunden sollten übrigens nicht darauf hoffen, dass Mogeleien im Antrag oder auch bei der Schadensmeldung nicht auffliegen. Denn die Versicherer haben millionenfach Daten von Kunden und Antragstellern gespeichert und gleichen diese bei Anträgen und Schadensmeldungen ab. Dabei kommt schnell heraus, wenn bereits bei einer anderen Versicherung ein Antrag abgelehnt wurde, wenn das Gesundheitsrisiko höher ist als zugegeben oder bereits Vorschäden reguliert wurden.
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