Berlin (ddp). Auf dem neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld sind trotz des gerichtlich verfügten Nachtflugverbots durchschnittlich rund 71 Flugbewegungen pro Nacht «unabweisbar». Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Gutachten des Münchner Beratungsunternehmens Intraplan Consult GmbH hervor, wie die «Berliner Morgenpost» (Montagausgabe) berichtet. Die Studie wurde vom zuständigen brandenburgischen Infrastrukturministerium in Auftrag gegeben. Diesen Artikel weiter lesen
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Laut Zeitung werden in dem Gutachten die 71 Starts und Landungen als nächtlicher Durchschnittswert im Jahr 2020 bezeichnet. In einer «typischen Spitzennacht» könne auch mit 95 Flugbewegungen gerechnet werden. Von den 71 Starts und Landungen pro Nacht entfallen laut dem Gutachten rund 40 Flüge auf die Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. Mit 17 Flügen ist zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zu rechnen, und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens sind es noch einmal neun Starts und Landungen. In der kritischen Zeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ermittelt das Gutachten rund vier Flugbewegungen.
Die Flughafengesellschaft hatte aufgrund der Wünsche der Airlines 87 Flugbewegungen in der Zeit von 22.00 bis 0.00 und 5.00 bis 6.00 Uhr beantragt. Nach Angaben von Flughafensprecher Ralf Kunkel sind zwei Drittel der Starts und Landungen für den Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr vorgesehen. Damit decken sich die Ergebnisse des Gutachtens nahezu mit den Wünschen der Airlines. Inwieweit das Ministerium jedoch die Studie bei der Zulassung der Nachtflüge berücksichtigen wird, sei noch unklar, schreibt die Zeitung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 ein absolutes Flugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr festgelegt. In der Zeit von 22.00 bis 24.00 und 5.00 bis 6.00 Uhr könne es nur Ausnahmen geben, wenn der Flugbetrieb sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht während des Tages abwickeln lasse, also «unabweisbar» sei. Sollte in den Randzeiten geflogen werden, müsse das sorgfältig abgewogen werden, urteilten die Richter damals.
ddp/mar




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