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Gutachten nennt bis zu 95 Nachtflüge am BBI

Potsdam/Schönefeld (ddp-lbg). Ein jetzt bekanntgewordenes Gutachten zu Nachtflügen am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) lässt nach Angaben des Brandenburger Infrastrukturministeriums noch keine Rückschlüsse auf den Planergänzungsbeschluss zu. Der Beschluss befinde sich derzeit «in der Endbearbeitung», teilte das Ministerium am Montag mit. Ein Termin zur Fertigstellung könne noch nicht genannt werden. Diesen Artikel weiter lesen

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Die Planfeststellungsbehörde habe das Gutachten zum Bedarf an Flügen in den Nachtstunden in Auftrag gegeben, hieß es weiter. Es solle «in Kürze» auf der Homepage des Ministeriums eingestellt werden. Inhaltliche Angaben machte das Ministerium nicht. Es hieß lediglich, dass das Gutachten noch keine Aussagen über die Regelungen im künftigen Planergänzungsbeschluss zulasse.

In dem vom Münchner Beratungsunternehmen Intraplan Consult GmbH vorgelegten Gutachten werden nach Angaben der «Berliner Morgenpost» (Montagausgabe) 71 Starts und Landungen als nächtlicher Durchschnittswert im Jahr 2020 angeführt. In einer «typischen Spitzennacht» könne auch mit 95 Flugbewegungen gerechnet werden. Von den 71 Starts und Landungen pro Nacht entfielen rund 40 Flüge auf die Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. Mit 17 Flügen sei zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zu rechnen, zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens seien es neun Starts und Landungen. In der kritischen Zeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ermittelte das Gutachten rund vier Flugbewegungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 den Bau des BBI in Schönefeld unter Auflagen genehmigt. Dazu gehört ein Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr. In der Zeit von 22.00 bis 24.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr könne es nur Ausnahmen geben, wenn der Flugbetrieb sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht während des Tages abwickeln lasse, also «unabweisbar» sei. Sollte in den Randzeiten geflogen werden, müsse das sorgfältig abgewogen werden, urteilten die Richter. Dazu wird das ergänzende Planfeststellungsverfahren geführt.

(ddp)

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