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Hessen lockert den Nichtraucherschutz

Wiesbaden (ddp-hes). In Hessen wird das Rauchen in Eckkneipen und Festzelten künftig wieder erlaubt sein. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP stellten am Mittwoch in Wiesbaden Änderungen zum im September 2007 erlassenen hessischen Nichtraucherschutzgesetz vor. Danach soll künftig das Rauchen in kleinen Eckkneipen erlaubt sein, wenn diese «getränkeorientiert sind», wie es heißt. Diesen Artikel weiter lesen

Konkret kann ein Betreiber das Rauchen in Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche, in vollständig abgetrennten Nebenräumen, in Spielbanken und für geschlossene Gesellschaften ermöglichen. Auch in Festzelten, die nur vorübergehend und höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen betrieben werden, darf künftig wieder geraucht werden. Die Kneipen müssen das Rauchen oder Nichtrauchen deutlich kennzeichnen.

«Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung bleibt gewahrt, das Rauchen bleibt in öffentlichen Räumen verboten», betonte CDU-Fraktionschef Christean Wagner. Es werde künftig nur «ganz wenige Ausnahmen» geben. FDP-Fraktionschef Florian Rentsch verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2008, das eine Ungleichbehandlung der Eckkneipen festgestellt und hier Änderungen verlangt hatte. Die nun vorgelegten Änderungen seien ein «guter Entwurf für Raucher und Nichtraucher», betonte Rentsch. Es gelte eben auch, die Kneipenkultur in Deutschland zu retten. Die Kennzeichnung sei zudem eine «sinnvolle Sache für Wirte und Gäste», die Neuregelung für alle einfach anzuwenden.

Die Gesetzesänderungen sollen kommende Woche in den Landtag eingebracht werden. Ziel für das Inkrafttreten sei der 1. Januar 2010, sagte Wagner weiter. Die Opposition habe aber signalisiert, dass sie eine Anhörung erst im Januar schaffen könne. In diesem Fall könnte eine zweite Lesung der Gesetzesnovelle im Februar 2010 erfolgen, die Neuregelung danach in Kraft treten.

(ddp)

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