Leipzig (ddp). Die Weigerung des ehemaligen Innenministers Schily, seine Nebeneinkünfte als Abgeordneter offenzulegen, wird heute ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet. Schily will selbst an der Verhandlung teilnehmen und dem Senat Rede und Antwort stehen. Er will erreichen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Nebeneinkünfte grundsätzlich gekippt wird. Diesen Artikel weiter lesen
Das Präsidium des Bundestages hatte gegen Schily im April 2008 ein Ordnungsgeld in Höhe von 22 000 Euro verhängt, weil dieser sich weigert, seine Nebeneinkünfte als Anwalt dem Bundestag mitzuteilen. Dagegen wehrt sich der 77-Jährige mit der Klage. Neben ihm klagt auch der SPD-Abgeordnete und Anwalt Kröning.
Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Nebeneinkünfte ab einer Höhe von 1000 Euro pro Monat oder 10 000 Euro pro Jahr dem Bundestag detailliert angegeben werden müssen. Schily argumentiert, solche Angaben würden gegen die vom Gesetz verlangte anwaltliche Verschwiegenheit verstoßen. Er hat seine aktive Politiker-Karriere beendet und gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an.
(ddp)




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