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Gericht befasst sich mit Schilys Nebeneinkünften

Leipzig (ddp). Die Weigerung des ehemaligen Innenministers Otto Schilys (SPD), seine Nebeneinkünfte als Abgeordneter offenzulegen, wird am Mittwoch (30. September, 10.00 Uhr) ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem Urteil sei noch am selben Tag zu rechnen. Schily wird selbst an der Verhandlung teilnehmen und dem Senat Rede und Antwort stehen, wie seine Anwälte in Berlin auf ddp-Anfrage sagten. Er wolle erreichen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Nebeneinkünfte grundsätzlich gekippt wird. Diesen Artikel weiter lesen

Das Präsidium des Bundestages hatte gegen Schily im April 2008 ein Ordnungsgeld in Höhe von 22 000 Euro verhängt, weil dieser sich weigert, seine Nebeneinkünfte als Anwalt dem Bundestag mitzuteilen. Dagegen wehrt sich der 77-Jährige mit der Klage. Neben ihm klagt auch der SPD-Abgeordnete und Anwalt Volker Kröning.

Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Nebeneinkünfte ab einer Höhe von 1000 Euro pro Monat oder 10 000 Euro pro Jahr dem Bundestag detailliert angegeben werden müssen. Veröffentlicht wird das Einkommen dann pauschaliert in drei Stufen. Schily ist dem auch weitgehend nachgekommen, auf der Bundestagsseite sind zahlreiche Nebentätigkeiten als Vortragsredner korrekt angegeben - nur bei seiner anwaltlichen Tätigkeit fehlt die Höhe des Honorars. Schily argumentiert, solche Angaben würden gegen die vom Gesetz verlangte anwaltliche Verschwiegenheit verstoßen.

Die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes war noch von der rot-grünen Bundesregierung, der Schily als Minister angehörte, durchgesetzt worden und trat am 18. Oktober 2005 in Kraft. Hintergrund waren Medienberichte über zahlreiche Landtagsabgeordnete, die neben ihrem Mandat von ihrem ehemaligen Arbeitgeber weiter bezahlt wurden.

Schily hat seine aktive Politiker-Karriere beendet und gehört dem am Sonntag gewählten neuen Bundestag nicht mehr an.

(ddp)

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