Görlitz (ddp-lsc). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu polenfeindlichen Plakaten der rechtsextremen NPD hat die Görlitzer Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der Plakate mit der Aufschrift «Polen-Invasion stoppen!» sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz am Freitag mit. Diesen Artikel weiter lesen
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Das Verfahren richte sich derzeit noch gegen Unbekannt, da zunächst die Verantwortlichen der NPD namentlich zu ermitteln seien, die für die Herstellung und das Aufhängen der Plakate in der Stadt Görlitz verantwortlich seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde der NPD im Uecker-Randow-Kreis in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Untersagungsverfügung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald verworfen. Das OVG hatte zuvor entschieden, dass die Wahlplakate, die mit demselben Plakatmotiv auch in Görlitz aufgehängt wurden, den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten.
Dieser OVG-Entscheidung aus Greifswald hatte sich auch das Landratsamt Görlitz angeschlossen und die Plakate untersagt, da sie den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten und gegen die im Landkreis lebenden Polen gerichtet seien. In Görlitz hatte die Stadtverwaltung am Mittwoch die NPD-Plakate abgehängt, nachdem die Partei eine Frist zur Beseitigung verstreichen ließ.
Noch vor vier Monaten hatte eine Prüfung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ergeben, dass die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllten. Nach Erläuterungen zum entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 liege Volksverhetzung nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien, hieß es damals.
(ddp)




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