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NPD darf Schulhof-CD nicht verteilen

Berlin (ddp-bln). Die rechtsextreme NPD darf ihre Schulhof-CD wegen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr verteilen oder zum Download anbieten. Nach einem Bericht des «Tagesspiegels» (Freitagausgabe) hat ein großer Musikverlag die Partei zu Wochenbeginn aufgefordert, die CD nicht mehr zu verbreiten. Der Grund: Auf dem Sampler spielt eine Gruppe ein Lied der US-Pop-Band «Blink182» nach, unterlegt mit rechtsextremen Texten. Um ein Lied textlich oder musikalisch zu verändern, bedarf es jedoch der Erlaubnis des Musikverlages. Diesen Artikel weiter lesen

Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt sagte dem Blatt, dass seine Partei das Unterlassungsschreiben des Verlags unterzeichnet und eine entsprechende Weisung an alle Funktionäre verschickt habe. Nach eigener Aussage hat die NPD von der CD 25 000 Exemplare pressen lassen.

Auf Nachfrage bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) stellte sich zudem heraus, dass das Lied nicht von der NPD für die Verbreitung auf der CD gemeldet wurde, heißt es weiter. Der Berliner NPD-Landeschef Jörg Hähnel müsse daher nicht nur mit einer Nachzahlung der Gema-Gebühren rechnen, sondern auch mit einem Strafgeld für die versäumte Anmeldung des Stückes. Hinzu kämen mögliche Schadensersatzforderungen des Musikverlages.

(ddp)

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