Görlitz/Dresden (ddp-lsc). Wenige Tage vor der Bundestagswahl werden im ostsächsischen Görlitz polenfeindliche Plakate der rechtsextremen NPD abgehängt. Damit folge die Stadt einer Bitte des Landratsamtes, sagte Ordnungsbürgermeister Michael Wieler (parteilos) am Mittwoch. Die Kosten für die Aktion, die bis zum Abend abgeschlossen werden sollte, würden «der NPD in Rechnung gestellt». Nach Angaben des Landratsamtes hatte die NPD zuvor die bis zum Mittwochnachmittag gesetzte Frist zur Abnahme der Plakate ungenutzt verstreichen lassen. Diesen Artikel weiter lesen
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Am Dienstag hatte das Landratsamt der NPD die Verwendung der Plakate mit der Parole «Polen-Invasion stoppen!» im Landkreis untersagt und die Partei zur Beseitigung bis Mittwoch, 14.00 Uhr, aufgefordert. Zur Begründung hieß es, die Plakate gefährdeten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Mit ihnen werde der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da sie gegen die im Landkreis lebenden Polen gerichtet seien.
Das Landratsamt Görlitz schloss sich damit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald an. Die textlichen und bildlichen Elemente seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer und stellten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar, hieß es in dem Gerichtsbeschluss vom vergangenen Samstag.
Der NPD-Kreischef und Landtagsabgeordnete Andreas Storr hat gegen die Verfügung des Landratsamtes zwar Rechtsmittel angekündigt. Bis zum Mittwochnachmittag lag dem zuständigen Verwaltungsgericht Dresden indes kein entsprechender Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor, wie Gerichtssprecher Robert Bendner sagte.
Im sächsischen Landtagswahlkampf hatte Sachsens Generalstaatsanwaltschaft noch geurteilt, dass die Plakate mit der gleichen Parole keinen Straftatbestand erfüllten. Der Linke-Landtagsabgeordnete Heiko Kosel sprach deshalb von «einer Blamage für Sachsen, dass sich das Landratsamt Görlitz - mit monatelanger Verspätung - nun auf ein Gerichtsurteil aus Mecklenburg-Vorpommern berufen muss, um gegen volksverhetzende NPD-Plakate vorzugehen». Es sei ein «ein Skandal, dass sich die NPD im Rechtsstreit um dasselbe Plakatmotiv in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich auf die sächsische Generalstaatsanwaltschaft berufen konnte, um ihre eigene Rechtsposition - wenn auch erfreulicherweise erfolglos - zu bekräftigen». Die Generalstaatsanwaltschaft solle ihre «fatale und abwegige Rechtsposition» überprüfen.
Vor vier Monaten hatte der ostsächsische CDU-Politiker Stephan Meyer wegen der NPD-Plakate noch vergebens Strafanzeige gestellt. Aus seiner Sicht wurde in böswilliger Weise gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt und zum «Hass gegen Polen» angestachelt. Die Staatsanwaltschaft Görlitz teilte damals indes nach einer Vorprüfung mit, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Diese liege nach Erläuterungen zum entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien.
Die Abnahme der NPD-Plakate in Görlitz wurde am Mittwoch auch von der sächsischen Landesärztekammer begrüßt. Ohne die 1000 ausländische Ärzte in Sachsen, darunter 172 aus Polen, «würde so manche Station» in den Krankenhäusern geschlossen werden müssen.
(ddp)




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