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Bushido muss sich vor Gericht verantworten

Berlin (ddp). Der deutsche Rapper Bushido muss sich angeblich wegen Plagiatsvorwürfen ab Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Band Dark Sanctuary habe Bushido wegen Musikdiebstahls verklagt, teilte der Rechtsanwalt der französischen Gothic-Band, Alexander Duve, am Mittwoch in Berlin mit. Bei acht Stücken des Albums «Von der Skyline zum Bordstein zurück» (2006) hätten die Franzosen ihre eigenen Lieder wiedererkannt, die Bushido unerlaubt verwendet habe. Insgesamt gehe es bei den Urheberrechtsverletzungen um 16 Songs. Diesen Artikel weiter lesen

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Bestätigt werde der Vorwurf durch ein Gutachten des Musikwissenschaftlers der Berliner Universität der Künste, Hartmut Fladt. Dieser wird mit den Worten zitiert, ihm sei noch nie «eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall». Fladt bestätigte auf ddp-Anfrage die Bewertung. Sampling sei im HipHop zwar üblich. Bevor Stücke anderer Künstler verwendet würden, müsse jedoch deren Einverständnis eingeholt werden.

Die Franzosen und ihre italienische Plattenfirma Sound Cave haben nach Angaben des Anwalts daher Bushido und dessen Label Ersguterjunge sowie die beteiligte Plattenfirma Universal Music verklagt. Eine außergerichtliche Einigung sei zuvor gescheitert.

(ddp)

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